Im letzten Jahr geschah in rechtlicher Hinsicht so allerhand, das Online-Händler betraf. Dazu zählt auch die Marktplatzhaftung mit ihren Erfassungsbescheinigungen. Der Gesetzgeber wollte eine Regelung schaffen, mit welcher Umsatzsteuerausfälle beim Handel mit Waren im Internet eingedämmt werden können. Zu diesen soll es besonders auf Online-Plattformen kommen, auf denen auch viele Händler mit Sitz außerhalb Deutschlands und der EU Produkte anbieten – und wegen ihrer fehlenden steuerlichen Registrierung von der Finanzverwaltung praktisch kaum aufgespürt werden konnten.
Dem begegnete der deutsche Gesetzgeber, indem er Online-Marktplätze einfach ein Stück mit in die Verantwortung zog: Einfach ausgedrückt soll der Marktplatzbetreiber haften, wenn er nicht sicherstellt, dass seine Dritthändler ordnungsgemäß registriert sind. Mit diesen Erfassungsbescheinigungen hat allerdings die EU-Kommission ein Problem: Wegen Verstößen gegen das Unionsrecht leitete sie im Oktober 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren ein und forderte Deutschland zur Stellungnahme auf. Wie sich nun zeigt, scheint aber zumindest die Bundesregierung kein Problem mit der Situation zu sehen.
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