Dem Bundeskartellamt soll die Arbeit erleichtert werden
Das Bundeskartellamt ist in Deutschland dafür zuständig, strukturellen Wettbewerb zu ermöglichen. Die nun vorgeschlagenen Regeln beziehen sich auf die Aufgabe der Behörde, den Missbrauch von Marktmacht zu verhindern. Das Gesetz sieht vor, dass das Amt nun früher tätig werden kann, wenn im Bereich Daten und Plattformökonomie Missbrauch vorliegt. Dabei geht es nicht um Unternehmen einer bestimmten absoluten Größe, sondern um solche die in einem bestimmten Nischenmarkt relative Marktmacht besitzen.
So spricht das Wirtschaftsministerium davon, dass Daten eine „immer stärkere Bedeutung als Wertschöpfungsfaktor” haben, weswegen es einen Datenzugangsanspruch geben soll. Beispiel Amazon: Die Plattform sammelt unzählige Daten über das Nutzerverhalten, stellt diese aber nicht für Händler bereit, die diese Daten durch ihre Verkäufe auf der Plattform selbst mitgenerieren. Künftig könnte dies unter „bestimmten Umständen wettbewerbsrechtlich missbräuchlich” sein. Das gilt aber nicht bloß für Amazon. Auch in Nischenmärkten müssten marktbeherrschende Unternehmen anderen Unternehmen Zugang zu Daten geben. Der Zugang kann gegen Bezahlung gewährt werden.
Kommentar schreiben