Am 22. Januar hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums beschlossen: Ende 2020 soll die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit aufnehmen, die nationalen Grundlagen dafür wurden damit nun geschaffen. Die europäische Staatsanwaltschaft soll die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten verbessern und beispielsweise in Sachen Subventionsbetrug oder Korruption tätig werden.
Ein erklärtes Ziel ist aber auch die Verfolgung von grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug.
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