Am heutigen 7. Januar wird die Omnibus-Richtlinie zum EU-Verbraucherrecht in Kraft treten, die bereits am 18. Dezember 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Mit der Richtlinie wird der Verbraucherschutz in der EU deutlich verschärft (wir berichteten). Vorgesehen sind mehr Informationspflichten für Online-Händler, neue und strikte Regeln für Preissenkungen bei Rabattaktionen und EU-weit harmonisierte Bußgelder bei Verstößen. Positive Aspekte für Händler dürfte sein, dass Marktplätze künftig offenlegen sollen, welche Parameter ihren Rankings bei Suchanfragen durch Verbraucher zugrunde liegen, sowie die Modernisierung der möglichen Kommunikationsmittel. So können Verträge künftig auch per Chat geschlossen werden, während im Impressum keine Faxnummer angegeben werden muss.
Eine ausführliche Analyse der Richtlinie des Händlerbundes kann hier abgerufen werden. Anders als bei EU-Verordnungen, die unverzüglich gelten, müssen Richtlinien von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgewandelt werden. Dafür bleiben ihnen ab heute zwei Jahre Zeit. Nun wird es spannend zu beobachten sein, wie Deutschland die Vorgaben aus Brüssel in eigene Gesetze festschreiben wird.
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