Entscheidung durch den Richter
Unter anderem wehrt sie sich gegen den Vorwurf, dass Ermittler ohne den sogenannten Richtervorbehalt die Daten der Nutzer gegenüber Telemediendiensten herausverlangen können. „Ich will, dass in Zukunft deutlich wird, da ist ein Richtervorbehalt gegeben, da muss ein Richter, bevor eine solche Herausgabe angeordnet wird, die Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Straftat und auch diesen Eingriff dann abwägen. Diese Pflicht will ich einführen“, versichert sie in einem Interview gegenüber dem Deutschlandfunk.
Auch zum Thema Passwort-Speicherung hat sie sich geäußert: Aktuell ist es so, dass Passwörter zwingend verschlüsselt gespeichert werden müssen. Wenn nun aber eine Ermittlungsbehörde diese heraus verlangt, kann sie mit den Passwörtern nur etwas anfangen, wenn diese im Klartext gespeichert werden. Entsprechend wurde der Vorwurf laut, dass die neuen Befugnisse gleichzeitig auch eine unverschlüsselte Speicherung von Passwörtern bedeuten würden. Dies streitet Lambrecht ab: „Nein. Es wurde die Sorge geäußert, dass in Zukunft alles unverschlüsselt gespeichert werden müsse. Das ist natürlich weder Sinn und Zweck dieses Gesetzes. Das darf noch nicht einmal erfolgen, sondern der Datenschutz legt klar fest, dass verschlüsselt gespeichert werden muss, und daran wird auch niemand etwas ändern“, äußert sie weiter gegenüber dem Deutschlandfunk.
Was allerdings die Ermittler mit verschlüsselten Passwörtern anfangen wollen, lässt sie offen. „Warum aber Passwörter aufwendig herausverlangen, wenn die ohnehin nicht im Klartext lesbar den Sicherheitsbehörden übermittelt werden können?“, fragt sich daher auch die LTO.
Dazu hat Lambrecht im Bundestag gesagt, dass zum einen nur in Ausnahmefällen Passwörter herausverlangt werden können sollen, und zum anderen in diesen Fällen immerhin die Möglichkeit bestehe, mit hohem Aufwand verschlüsselte Passwörter zu entschlüsseln.
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