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Ermittler sollen leichter Zugriff auf Passwörter, Nutzungsdaten und private Nachrichten erhalten

Veröffentlicht: 16.12.2019
imgAktualisierung: 16.12.2019
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
16.12.2019
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ca. 3 Min.
Elektronisches Auge als Big Brother
© Valery Brozhinsky / shutterstock.com
Die Behörden sollen künftig Zugriff auf Passwörter und Nutzerdaten erhalten. Ein richterlicher Beschluss wird dafür nicht notwendig sein.


Hasskriminalität und Rechtsextremismus im Netz sollen künftig nach dem Willen der Bundesregierung durch mehr Ermittlungsbefugnisse der Behörden bekämpft werden. Ermittler sollen leichter Zugriff auf Bestands- und Nutzerdaten erhalten, berichtet Golem. Dazu gehören auch Passwörter. Das Gesetz zielt auf Telemediendienste ab. Kritik kommt aus der Opposition.

Passwörter im Klartext?

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ sieht vor, dass Ermittler leichter Zugriff auf  Nutzerdaten erhalten sollen. Zu diesen Nutzerdaten gehören beispielsweise auch Passwörter. Doch: Wie soll das in der Praxis umgesetzt werden? Die Telemediendienste wie Mailprovider, Medien, Forenbetreiber oder soziale Netzwerke sind dazu verpflichtet, Passwörter ihrer Nutzer verschlüsselt zu speichern. Zur Erinnerung: Der Chatanbieter Knuddels musste vor etwas mehr als einem Jahr ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro zahlen, da Passwörter und andere Nutzerdaten unverschlüsselt gespeichert wurden (wir berichteten).

Es ist daher unklar, wie die Herausgabe erfolgen soll. Möglich wäre, so Golem weiter, dass Telemediendienste künftig verpflichtet wären, einem Kreis an Mitarbeitern Zugriff auf die Passwörter im Klartext zu ermöglichen.

Schnittstelle für Behörden

Außerdem sollen Dienste mit mehr als 100.000 Kunden eine Schnittstelle einrichten: Über diese Schnittstelle sollen Auskunftsverlangen von Behörden entgegengenommen und Auskünfte erteilt werden. Bei Gefahr in Verzug sollen Behörden die Möglichkeit bekommen, ihr Auskunftsersuchen via Telefon durchzuführen.

„Über das Auskunftsersuchen und die Auskunftserteilung haben die Verpflichteten gegenüber den Betroffenen sowie Dritten Stillschweigen zu wahren“, heißt es außerdem im Entwurf. Gleichzeitig solle dies aber nicht bedeuten, dass Betroffene gar nicht informiert würden. Die Information der Betroffenen soll allerdings durch die Behörden, nicht durch die Telemediendienste erfolgen. 

Ein richterlicher Beschluss soll für die Auskunft nicht notwendig sein. Dafür hagelt es Kritik aus der IT-Branche: „Hochproblematisch ist zunächst, dass die Polizei künftig auf einfaches Ersuchen hin die Nutzerpasswörter von allen Telemediendiensteanbietern verlangen kann. Dazu genügt die Aufforderung einer Behörde oder Polizeidienststelle, ein richterlicher Beschluss ist nicht nötig“, wird Bitkom-Chef Rohleder von Golem zitiert.

Kritik an der Sicherheit

Die Opposition bezeichnet die Pläne als einen „Albtraum für die IT-Sicherheit“. Renate Künast von den Grünen befürchtet einen Chilling-Effekt. Konkret sieht sie in der Wahl des Mittels im Kampf gegen Hass und Extremismus einen „bedenklich tiefen“ Eingriff in die Bürgerrechte. FDP-Politiker Konstantin Kuhle sieht das ganz ähnlich: „Der Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet darf nicht zur Abschaffung vertraulicher Kommunikation führen.“

Veröffentlicht: 16.12.2019
img Letzte Aktualisierung: 16.12.2019
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Unglaublich
16.12.2019

Antworten

Da wollen die doch allen ernstes die Überwachung vorantreiben und mal wieder "rechte Hetze" als Grund nennen. Als nächstes begründet man das mit dem Klima?