Universalschlichtungsstelle – Was ändert sich?
Zum 1. Januar 2020 kommt es nun zu Anpassungen im VSBG. Bisher konnten die Bundesländer sogenannte ergänzende Schlichtungsstellen betreiben, damit der flächendeckende Zugang für Verbraucher insbesondere auch bei Streitigkeiten mit örtlichem Bezug sichergestellt ist. Gleichzeitig existierte die bundesweit tätige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl. Wie sich aus dem Regierungsentwurf zur Änderung von Gesetzen im Bereich der Verbraucherstreitbeilegung ergibt, besteht jedoch offenbar nicht der Bedarf nach regionalen Ansprechpartnern – der Kontakt findet vorwiegend elektronisch statt. Der Gesetzgeber hat sich insofern entschieden, die Universalschlichtung auf den Bund zu übertragen. Hier kommt es insofern zu einer Umbenennung: Statt „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ wird es künftig „Universalschlichtungsstelle“ heißen.
Hat man sich selbst verpflichtet oder ist gesetzlich zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren verpflichtet, und ist bisher die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle zuständig gewesen, sollte die Bezeichnung ab 2020 entsprechend angepasst werden, sie lautet dann also „Universalschlichtungsstelle“.
Update (14.01.2020) – Wie funktioniert die Streitbeilegung?
Auch wenn die alternative Streitbeilegung im E-Commerce-Sektor bislang eher wenig Anwendung findet, kann sie im Falle von Streitigkeiten doch einige Vorteile bieten – Verfahren sollen hier durch Schnelligkeit, geringe Kosten und einen einfachen Ablauf punkten. Wie die alternative Streitbeilegung zwischen Unternehmern und Verbrauchern abläuft, zeigt ein Video der Universalschlichtungsstelle des Bundes.
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den Zuschlag für die Universalschlic htungsstelle hat wieder das Schlichtungszen trum in Kehl bekommen, auffindbar unter www.verbraucher-schlichter.de/ .../. Eine Anpassung der Rechtstexte wird zur Zeit noch geprüft, allerdings hängt die Wahl der einschlägigen Stelle vom Online-Händler und den Umständen des Einzelfalls ab. Sofern erforderlich, können Sie die Anpassung zunächst selbstständig vornehmen.
Beste Grüße,
die Redaktion
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eine offizielle Karenzzeit gibt es insofern nicht. Wir empfehlen, die Änderung zeitnah zur offiziellen Gesetzesänderun g vorzunehmen, sofern Sie sich als Online-Händleri n zur Teilnahme an einem Verfahren vor der allgemeinen Verbraucherschl ichtungsstelle verpflichtet haben.
Beste Grüße,
die Redaktion
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ja, solange er tatsächlich zur OS-Plattform führt, darf der Link auch anders aussehen.
Beste Grüße,
die Redaktion
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danke für deine Nachfrage. Es müssen lediglich die eine Änderung vornehmen, die sich freiwillig an der Schlichtung beteiligen oder aber per Gesetz verpflichtet sind. Diese Anpassung muss dann in allen Rechtstexten vorgenommen werden.
Beste Grüße,
die Redaktion
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Frage1: Können Sie mir den Link der neuen Schlichtungsste lle zur Verfügung stellen. Fehlt leider auf Ihrer Seite:https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/gesetze/132145-universalschlichtungsstelle-ab-1-januar-2020?utm_source=Newsletter&utm_medium=Link&utm_campaign=Weekly
Frage 2: Wird über die Schnittstelle vom Händlerbund zu meinem Shop automatisch / aktualisiert / der Link zur neuen Schlichtungsste lle in den AGBs in denen das Impressum aufgeführt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Langne-Voss
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ab wann muss man das Wort Universalschlic htungsstelle ändern ? Am 31.12. um 0.00 Uhr ? :-)
Oder gibt es eine Karenzzeit ?
Freundliche Grüße
Nicole Eggerstedt
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Keinen Verbraucher und keinen Händler.
Danke Bundesregierung !
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ec.europa.eu/consumers/odr/
Kann dieser bestehen bleiben???
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