Verschlüsselung via Schlüssel
Auffallend ist vor allem der Umstand, dass die Gemeinden teilweise mit den technischen Begrifflichkeiten der DSGVO schlicht nichts anfangen können und sie daher fehlinterpretieren. So schreibt die DSGVO beispielsweise vor, dass personenbezogene Daten auf Datenträgern verschlüsselt zu speichern sind.
Auf die Frage, wie diese Verschlüsselung in der Praxis umgesetzt wird, kam es mehrfach zu folgender Antwort: „Alle Datenträger befinden sich in mit Schlüsseln abschließbaren Räumen. Zudem wird der Eingang des Rathauses mit einem Zugangscode gesichert.“
Problematisch ist auch die Verschlüsselung per E-Mail. Art. 9 DSGVO nennt eine Reihe von personenbezogenen Daten, die besonderen Schutz genießen. Die betrifft Informationen, „aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person“ hervorgehen.
Lediglich 50 Prozent der Gemeinden nutzen eine „Ende-zu-Ende”-Verschlüsselung über ein gesichertes Behördennetz. Gerade mal neun Prozent verwenden darüber hinaus eine sogenannte TLS, eine Transportverschlüsselung. Diese sorgt dafür, dass die Daten nicht nur während des Versendens verschlüsselt werden, sondern auch auf den beteiligten Servern verschlüsselt gespeichert sind.
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