Der Bundestag hat es jetzt in der Hand
Auch im Bundestag sind diese Themen umstritten. Alle Positionen finden sich bei den Fraktionen wieder. „Wenn der Mitbewerber solche Verstöße [Anm. d. Red.: gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten] nur auf eigene Kosten abmahnen kann, wird die Rechtsdurchsetzung darunter leiden”, sagt zum Beispiel Manuela Rottmann von den Grünen. Roman Müller-Böhm (FDP) entgegnet, dass der Abmahnende grundsätzlich „keinen Anspruch auf Ersatz der (Anwalts-)Kosten für die erste Abmahnung haben sollte”, wenn der Verstoß unbekannt war und unverzüglich abgestellt wird. Das solle seiner Meinung nach auch für Verbände gelten, wie es auch die Händlerinnen Dietrich und Tillmann fordern. Die Berichterstatter der Regierungsparteien, Nina Scheer (SPD) und Ingmar Jung (CDU), sehen in den geplanten Regelungen hingegen kein „Gegeneinander von Verbänden und Mitbewerbern”, sondern dass die Einschränkung des Aufwendungsersatzanspruches einen wichtigen Anreiz für Abmahnmissbrauch nehme.
Amira Mohamed Ali von den Linken ermahnt, dass sichergestellt sein muss, dass die Verbraucherzentralen durch den Gesetzentwurf nicht in einen Topf mit unseriösen Abmahnverbänden geworfen werden. Die Arbeit der Verbraucherverbände dürfe „nicht unnötig erschwert” werden.
Die Abgemahnten brauchen Transparenz und Rechtssicherheit
Egal, was die Bundesregierung im Gesetz beschließen wird, missbräuchliche Abmahnungen kann man auch zukünftig nicht komplett verhindern. Dann brauchen die Betroffenen Möglichkeiten, um überhaupt zu erkennen, dass ihnen eine missbräuchliche Abmahnung vorliegt. Es braucht neue Formen der Transparenz. Ein Vorschlag von Vera Dietrich und Manuela Rottmann (B90/Die Grünen) ist ein Online-Melderegister für Abmahnungen, in dem Abgemahnte Informationen erhalten können.
Auch die Definitionen müssen im Regierungsentwurf ganz klar werden. Wann ist eine Vertragsstrafe „unangemessen hoch”? Welche Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten sind geringfügig und wann kann man von einem gravierenden Wettbewerbsverstoß sprechen? Hier sehen die Oppositionsparteien dringenden Nachbesserungsbedarf. Auch Philipp Bezler, der abmahnende Online-Händler aus Frankfurt, wünscht sich Klarheit und Differenzierung: „Es ist ein großer Unterschied, ob jemand eine Faxnummer im Impressum vergisst oder das Impressum ganz weglässt, um nicht greifbar zu sein. Ich hoffe, dass der Gesetzgeber das erkennt und eine Liste erarbeitet, was tatsächlich Kleinstverstöße sind, die nicht kostenpflichtig abgemahnt werden sollten.”
Kommt das Gesetz tatsächlich noch in diesem Jahr?
Eigentlich soll das Gesetz noch in diesem Jahr im Bundestag verabschiedet werden. Ingmar Jung (CDU) hält das auch noch für realistisch. Die Opposition schätzt das allerdings etwas zurückhaltender ein. Die vielfältige Kritik, die in der Sachverständigenanhörung im Bundestag geäußert wurde, sowie die vielen offenen Streitpunkte könnten dafür sorgen, dass das Gesetz doch erst später beschlossen werden kann.
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Trotz Übersendung von Kopien meiner Kontoauszüge sowohl an den Buchhaltungsdie nst der Zahnarztpraxis als auch an das Gericht, die die vollständige Zahlung belegen, erteilte mir die Richterin ein negatives Urteil das zu einer titulierten Forderung führte, deren Verjährungsfris t bei 30 Jahren statt der 3 Jahre für nicht titulierte endet Schulden.
Solche Schlupflöcher sollte es nicht geben. Ich würde gerne wissen, warum diese noch nicht gesetzlich geschlossen sind. Ich vermute, dass die Steuereinnahmen aus solchen verschwenderisc hen Praktiken einen erheblichen Prozentsatz ausmachen und daher kein dringender Missstand, wenn überhaupt ein Missstand der zu lösen gilt
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Vorschläge unterbreiten muss wie der Verstoß zu beheben ist (falls möglich).
Nur bei häufigen oder gefährlichrn Verstößen darf finanziell ein Bußgeld verhängt werden.
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