Der Bundesrat bestätigt das Gesetz
Der Bundesrat hat das Gesetz zum Schutz der Paketboten am Donnerstagabend mit einer Mehrheit beschlossen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung gegeben. Es soll überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten – das bedeutet, das neue Gesetz gilt somit vor dem bevorstehenden Weihnachtsgeschäft.
Dabei kamen Peter Weiß, dem arbeitsmarkt- und sozialpolitischem Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zufolge auch die vorherigen Kritikpunkte zum Tragen. Das Gesetz enthalte beispielsweise eine klare Abgrenzung zur Speditionsbranche. Unternehmen sind von der Nachunternehmerhaftung dann ausgeschlossen, wenn sie entweder nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung oder die Präqualifikation vorweisen können.
Es bleibe „allerdings unabdingbar, dass der Zoll weiterhin verstärkte Kontrollen in der Paketbranche durchführt“, so Weiß. Die Union befürworte deshalb die personelle Aufstockung des Zolls und beizeichnet diese als „zentraler Baustein im Kampf gegen Schwarzarbeit und Sozialdumping“.
Uwe Schummer, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion, erklärte zudem, dass das Gesetz zunächst bis 2025 befristet sei. Die Erwartung sei, dass sich mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz „geordnete Verhältnisse in der gesamten Branche durchsetzen“, so Schummer. Sollte das nicht eintreten, wolle man das Gesetz fortführen und „die Instrumente zielgenau nachschärfen“.
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