Am gestrigen 23. Oktober kamen neun Sachverständige und 14 Bundestagsabgeordnete – Mitglieder des Rechtsausschusses – im Beratungssaal 3.006 des Paul-Löbe-Hauses zusammen, um das geplante Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs auf Stärken und Schwächen zu prüfen. Zahlreiche interessierte Besucher verfolgten die knapp zwei Stunden lange Beratung.
Über den Gesetzentwurf der Regierung berichten wir bereits seit Monaten und stellten die Positionen der Bundestags-Parteien nach der ersten Lesung des Entwurfs im Parlament vor. Die Bundesregierung versucht, den Abmahnmissbrauch vorrangig dadurch einzudämmen, dass sie Mitbewerbern das Abmahnen durch gestrichene oder geringere finanzielle Anreize erschwert und die Anzahl der Wettbewerbsverstöße, die als geringfügig bezeichnet werden, erheblich erhöht, wodurch es weniger Belastungen für Abgemahnte geben soll. Verbände jedoch können weiterhin ohne solche Einschränkungen abmahnen. Ob das wirklich zu einem Ende von Abmahnmissbrauch führt, ist fraglich. Womöglich käme es bloß zu einer Verschiebung, nicht zu einem Ende des Problems. Und die berüchtigten großen Abmahnverbände würden in ihrer Tätigkeit wohl auch nicht durch den vorliegenden Gesetzentwurf eingeschränkt.
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Zu viele verbrauchersczu tzregelungen auf jeden Fall die müssen abgebaut werden. Und unsitten wie der fliegende Gerichtsstand auch. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass Gesetze bei jedem Gericht gleich ausgelegt werden und nicht ein Gericht z.b. pro abmahner auslegt.
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