Bereits seit 2017 liegt die Akte beim Europäischen Gerichtshof und heute nun soll eine Entscheidung gefällt werden: Es geht ganz konkret um die Frage, ob die Verwendung von Cookies eine vorherige Einwilligung durch den Seitenbesucher verlangt. Grundlage für die Entscheidung ist die Cookie-Richtlinie, die in jedem Land der EU ein wenig anders umgesetzt wird. Während manche Länder die Richtlinie mittels einer Opt-In-Pflicht umgesetzt haben, sagt das deutsche Telemediengesetz, dass Cookies zu Werbezwecken grundsätzlich verarbeitet werden dürfen, solange die betroffenen Personen nicht widersprechen.
Ob diese Umsetzung der Cookie-Richtlinie entspricht, wird der EuGH heute klären. Bereits im März ließ sich eine gewisse Tendenz erkennen. Der Generalanwalt sprach sich in seinem Schlussantrag für eine Opt-In-Pflicht aus (wir berichteten). In der Regel schließt sich das Gericht dieser Meinung an. Wir bleiben dran und werden berichten, sobald die Entscheidung veröffentlicht wurde.
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