Opposition kritisiert ungenaue Formulierungen im Gesetzestext
Missbräuchlichkeit: Einig sind sich alle Parteien in der Grundproblematik. Abmahnungen sind ein wirksames Instrument, um wettbewerbsrechtliche Verstöße außergerichtlich abzustellen und den Wettbewerb effizient zu schützen. Missbräuchlich werden Abmahnungen allerdings dann, wenn das Hauptinteresse des Abmahners darin besteht, durch übermäßig hohe Abmahnungsgebühren und Vertragsstrafen zu sammeln und somit Gewinn zu generieren. Dem soll ein Ende bereitet werden. FDP, AfD und Grüne sind sich aber darin einig, dass der Gesetzentwurf nicht klar genug definiert, wann die Strafen zu hoch sind. Außerdem gebe es nicht genug Daten zu missbräuchlichen Abmahnungen. So könne die Bundesregierung nicht belegen, ob Mitbewerber oder Verbände am meisten missbräuchlich abmahnen oder welche Verstöße besonders von Missbrauch betroffen sind.
Fliegender Gerichtsstand: Der nächste Streitpunkt ist, dass Abmahnende sich aktuell noch das Gericht frei aussuchen können, vor dem sie gegebenenfalls einen Prozess eingehen wollen. Manche Gerichte sind dabei dafür bekannt, eher im Sinne eines Abmahners zu entscheiden, und waren dementsprechend die erste Wahl für missbräuchliche Abmahnungen. Die Bundesregierung bleibt in ihrem Entwurf ambivalent: Generell soll der fliegende Gerichtsstand abgeschafft werden, aber in besonderen Fällen sollen auch auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Gerichte gewählt werden können. Die Grünen sind für die komplette Abschaffung dieser Regelung, die AfD befürwortet die Beibehaltung des fliegenden Gerichtsstands wie bisher üblich.
Abmahnbefugnis von Mitbewerbern: Bisher können alle Mitbewerber und Verbände Wettbewerbsverstöße abmahnen. Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass Mitbewerber künftig nur noch abmahnen dürfen, wenn sie ähnliche Waren oder Dienstleistungen „in nicht unerheblichem Maße nicht nur gelegentlich“ vertreiben. Die Grünen kritisieren diese Formulierung als unverständlich, ungenau und daher nicht praxistauglich.
Abmahnbefugnis von Verbänden: Für Verbände will die Bundesregierung strikte Vorgaben und die Genehmigung einer Abmahnbefugnis durch das Bundesamt für Justiz. Die vorgesehen Bedingungen: 75 Unternehmer müssen Mitglied im Verband sein, der Verband muss seit einem Jahr im Vereinsregister eingetragen und satzungsgemäß tätig sein. Die Grünen und die AfD sind gegen eine Mindestmitgliederanzahl und eine Überwachung von Einnahmequellen und Ausgabeverhalten, um Abmahnvereine zu bekämpfen. Die Grünen fordern, dass die Verbände vorweisen müssen, dass sie personell und finanziell ausgestattet sind, um Rechtsfragen auch vor Gericht klären zu lassen.
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Als de facto Scheinänderung und Schande für den "Deutschen Rechtsstaat"
Die Einnahmen von Anwälten zählen mehr Fairness
Verhältnismäßigkeit etc.
Was beim Onlinehändler als "Wettbewerbsver stoß" abkassiert werden darf haben andere Handels- und Industriezweige vermieden.
Wie die haben die Gesetze selbst geschrieben und die von den Lobbyisten beeinflussten (praktisch bestochenen) Politiker haben abgenickt.
Beispiele:
Werbeversprechen der Kosmetik-
Lebensmittelindustrie.
Autoindustrie etc.
Mit welchen Fotos darf der Verbraucher betrogen werden.
Wenn der Bund mein Vertreter sein will, soll er das vorbringen.
Autoindustrie
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So wie es momentan aussieht, traut sich doch keiner mehr eine Selbstständigke it einzugehen. Das fördert große Unternehmen. Kleine Unternehmen und Start ups können schnell ruiniert werden und ihre existenzielle Grundlage verlieren. Dennoch könntet ihr weiterhin eure Gesetzestexte verkaufen, denn die werden immer gebraucht. Wenn ihr die Abmahnungen für Anwälte unterstützt, ist bald auch keiner mehr selbstständig. Dann könnt ihr auch keine Gesetzestexte mehr verkaufen. Handelt bitte im Interesse für der Händler. Seriöse Händler wollen in erster Linie verkaufen und sich nicht an Abmahnungen bereichern.
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"Wer", "Wann" und "wieviel".. ist doch völlig irrelevant!
Ändert das Prinzip der Abmahnung (z.B. erst kostenlos mit Frist, dann kostenpflichtig ), dann erledigen sich die jetzt strittigen Details von ganz alleine.
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Guter Stundenlohn für das reine Deligieren der RENO die lediglich Namens- und Anschriftsfelde r abändern muss.
Da frage ich mich ernsthaft, welcher Schaden höher wiegt? Den, den der Anwalt verursacht hat, oder der angebliche wirtschaftliche Schaden.
Wenn so was als "Arbeitsleistun g" definiert wird, braucht man sich nicht zu wundern, wenn dieser Sumpf nicht trockengelegt wird.
Das alles sollte wieder wie in anderen Ländern auch nur noch zur Aufgabe des Staates überlassen werden.
Man sieht ja, dass diese Berufsgruppe versagt hat, das zu übernehmen.
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