In wenigen Tagen ist es soweit: Dann haften Marktplätze für Nachlässigkeiten von deutschen und europäischen Online-Händlern in Bezug auf ihre Steuerpflichten. Gelder in Milliardenhöhe sollen bislang jährlich den Fiskus nicht erreicht haben, da sich steuerpflichtige Händler, besonders aus Drittländern außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums, nicht steuerlich registriert haben. Durch die Haftungsregelung soll dies eingedämmt werden. Dabei wird auch die Mitwirkung der Händler verlangt: Haben die Marktplätze deren Erfassungsbescheinigungen am Stichtag, dem 1. Oktober 2019, nicht im System, wird es zur Sperrung der jeweiligen Verkäuferkonten kommen.
Kommentar schreiben
Antworten
Diese Massnahmen / Sperrungen sind keine gesetzliche Vorgaben. Deshalb sind die Sperrungen einseitige Vertragsänderun gen, m.E. widerrechtlich und können zu Strafmaßnahmen führen.
Da ich mit der Sperrunge bei Ebay zu rechnen habe ( ich habe bis heute noch keine Bescheinigung v. Finanzamt erhalten), habe ich bereits Strafantrag wegen Vertragsbruch mit Schadensersatzf orderung vorbereitet.
Ihre Antwort schreiben