Die Bundesländer haben sich gegen einige Pläne der Apothekenreform gestellt, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Juli veröffentlicht hatte. In seiner Plenarsitzung am 20. September folgte der Bundesrat den Empfehlungen des hauseigenen Gesundheitsausschusses und forderte das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, den Rx-Versandhandel. Damit ging der Bundesrat einher mit den Forderungen der Apothekenlobby, die die stationären Vor-Ort-Apotheken durch das Verbot gegen Online-Apotheken schützen wollen.
Das Thema Apothekenreform ist kompliziert und wird erbittert zwischen EU, Apothekenlobby und Online-Apotheken ausgefochten. In Deutschland gilt eigentlich eine Arzneimittelpreisbindung, damit im Medikamentensektor keine Preiskämpfe geführt werden sollen. Das nützt zum einen finanziell den Vor-Ort-Apotheken und zum anderen den Verbrauchern, die bei Krankheit stabile und transparente Preisverhältnisse erwarten können. Der Europäische Gerichtshof hat die Preisbindung in einem Urteil von 2016 allerdings ausgehebelt: Für nicht-deutsche Versandapotheken könne keine Bindung gelten, da dies den europäischen Binnenmarkt und freien Warenfluss behindere. Offiziell abgeschafft wurde die Preisbindung für ausländische Versender durch die Bundesregierung jedoch nicht, weswegen die EU-Kommission im März 2019 die Abschaffung dieser Regelung forderte, ansonsten drohe der Bundesrepublik ein Verfahren wegen Verstößen gegen das EU-Recht.
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