Die Branche sieht Verbesserungsbedarf
Die Retourenvernichtung wird also nicht zu 100 Prozent verboten. Doch auch höhere Auflagen bei der Intakthaltung von Waren oder bei Nachweis- und Meldepflichten könnten gerade für kleine und mittelständische Online-Händler eine große Herausforderung werden. Der Vernichtung von retournierten Waren geht eine unternehmerische Prüfung voraus; niemand schmeißt intakte Waren aus Spaß in den Müll. Daher fordern Wirtschaftsvertreter die Regierung dazu auf zu überdenken, wie eine geplante „Obhutspflicht” für Händler aussehen soll, durch welche diese Waren „gebrauchstauglich” gehalten werden sollen. Denn auch das Spenden von retournierten Artikeln ist teuer, weil auf Unternehmensspenden die Umsatzsteuer berechnet wird. Für viele Unternehmer fehlt da der finanzielle Anreiz, die Ware weiter im Umlauf zu halten.
Der Branchenverband Händlerbund fordert das Umweltministerium in einer Stellungnahme zu einer differenzierteren Betrachtung des Problems auf. Im Gesetzentwurf würden wichtige Unterscheidungen nicht sorgfältig getroffen. Erstens sei Retourenvernichtung kein alleiniges Phänomen im Online-Handel, sondern auch ein Thema des stationären Handels. Zweitens müsse man grundsätzlich zwischen Retouren und Überhängen unterscheiden, um praxistaugliche Regelungen zu schaffen. Dazu komme, dass außer der Studie der Universität Bamberg kein brauchbares Datenmaterial zum Umgang mit Retouren und Überhängen vorliege. Dadurch fehle dem Entwurf eine Grundlage für „eine faktenbasierte Suche nach geeigneten und notwendigen Lösungen”, so der Händlerbund.
Daher und um einen Überblick über die aktuellen Herausforderungen der Händler zu den Themen Retouren, Versand und Verpackungen zu erhalten, hat der Händlerbund die Logistik-Studie 2019 gestartet. Die Umfrage richtet sich an alle Händler, hier kann man an der Studie teilnehmen.
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