In wenigen Tagen endet eine für Marktplätze und Online-Händler bedeutende Frist: Ab dem 1. Oktober 2019 müssen die Betreiber von Online-Verkaufsplattformen für etwaige Umsatzsteuerausfälle der dort aktiven Händler haften. Um dieses Risiko zu vermeiden, fordern die Marktplätze Umsatzsteuer-Erfassungsbescheinigungen. Legt ein Händler diese nicht rechtzeitig vor, muss er mit der sofortigen Sperrung seines Verkäuferkontos rechnen. Die Frist ist dabei gerade für Online-Händler mit Sitz in Deutschland wichtig.
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jeder, der gewerblich handelt, benötigt diese Bescheinigung. Marktplätze haften sogar für die Umsatzsteueraus fälle durch scheinprivate Händler.
Beste Grüße,
die Redaktion
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sollte Ebay seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, so muss der Marktplatz haften. Es ist davon auszugehen, dass die Ämter ab dem 01.10. einen verschärften Blick auf die Plattformen werfen. Ihnen steht es natürlich offen, dem Finanzamt Verstöße zu melden.
Beste Grüße,
die Redaktion
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Laut Ebay-Service-Mi tarbeiter kontrollieren privaten Händler nur bedingt. Und zwar nur auf Menge, nicht auf die Online-Präsenta tion und vorallem auch nicht auf Neuware!
Das Meldesystem seitens Ebay ist leider ein Witz und träge.
Hat eventuell das Finanzamt eine eingerichtete Meldestelle für diesen Fall?
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