Wer sie noch nicht besorgt hat, sollte sich sputen: In Kürze endet die Frist, innerhalb derer Online-Händler den genutzten Marktplätzen ihre steuerliche Erfassungsbescheinigung vorlegen müssen. Wird die Frist versäumt, muss mit einer Deaktivierung der Verkaufsmöglichkeit gerechnet werden.
Marktplätze fordern diese Bescheinigung auf Grund der zu Jahresbeginn erfolgten Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Dabei geht es um Steuerausfälle in Milliardenhöhe, die durch nicht ordnungsgemäß abgeführte Steuern aus Verkäufen auf Online-Verkaufsplattformen wie Amazon oder Ebay zustande kommen. Gerade Händler, die nicht in Deutschland sitzen, kommen ihren Pflichten offenbar in vielen Fällen nicht nach. Aber auch Händler mit Sitz im Inland, die unter dem Deckmantel des Privatverkaufs professionell Ware verkaufen und sich damit ihren Steuerpflichten entziehen, stehen im Visier der Gesetzesanpassung. Um Steuerausfälle effektiv zu verhindern, haften die Marktplätze nun dafür.
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