Eigentlich sollten die Anforderungen der PSD2 bereits bis zum 14. September 2019 von Zahlungsdienstleistern in die Praxis umgesetzt werden. Konkret bedeutet das:
- Die Einführung der Zwei-Faktor-Authentifizierung.
- Die Einrichtung von Datenschnittstellen (API), damit Drittanbieter auf Wunsch ihrer Kunden Zugriff auf die Zahlungskonten gewähren können.
- Eventuell die Einführung eines Notfallmechanismus, der verhindern soll, dass Banken Drittanbietern durch schlechte Datenschnittstellen den Zugang verwehren.
Bei der Pflicht zur Einführung einer Schnittstelle hat der Gesetzgeber vor allem an die Finanz-StartUps, die sogenannten Fintechs, gedacht. Diese bieten ihren Kunden beispielsweise per Kontozugriff eine Bewertung der Bonität an, um einen Online-Kredit vergeben zu können. Manche Banken haben bereits im März erste Schnittstellen zur Verfügung gestellt. Allerdings haben die Fintechs beklagt, dass diese nicht voll funktionstüchtig seien und wenig Daten bereitgestellt werden würden. Diese Mängel dauern bis heute an und wurden nun in einem dem Handelsblatt vorliegenden Schreiben der Bafin aufgegriffen.
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