Anfang des Jahres schafften es Urteile gegen prominente Influencerinnen in die Medien und entfachten eine Diskussion darüber, wie Werbung vor allem auf Social-Media-Plattformen gekennzeichnet werden muss. Pamela Reif (4,3 Mio. Instagram-Follower), Cathy Hummels (509 Tsd. Follower) und Vreni Frost (51,1 Tsd. Follower) waren drei der Influencerinnen, die 2019 bereits vor Gericht standen, um zu klären, ob ihre Posts nun Werbung waren oder nicht. Die Urteile gingen dabei in verschiedene Richtungen. Im deutschen Recht besteht also offensichtlich eine Unsicherheit darüber, was als Werbung kenntlich gemacht werden muss und was nicht unter Werbung fällt.
Das Wirtschaftsministerium geht dieses Problem jetzt an und hat Ende Juli einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der das Telemediengesetz ändern soll, um unter anderem einige Fragen in Bezug auf Influencer zu klären. Damit soll außerdem die europäische Richtlinie zu Audiovisuellen Mediendiensten vom November 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden.
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