Bis vor Kurzem galt in der EU die Ansicht, dass E-Books keine Bücher sind. Grund für die Unterscheidung ist, dass das E-Book keinen physischen Träger besitzt. Zwar wird für das Lesen ein entsprechendes Gerät benötigt; da E-Books aber nicht auf diesem Gerät geliefert werden, sondern gesondert erworben werden müssen, hat der EuGH 2017 die Entscheidung getroffen, dass es sich um zwei unterschiedliche Produkte handelt.
Das hat zur Konsequenz, dass bei Büchern der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gilt, während E-Books mit 19 Prozent versteuert werden. Bereits im Oktober letzten Jahres hat die EU allerdings den Weg für eine gleichberechtigte Behandlung beider Medien frei gemacht. Nun hat das Bundeskabinett reagiert.
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