Bundesnetzagentur fordert zum Melden von Verstößen gegen die Geoblocking-Verordnung auf

Veröffentlicht: 25.07.2019
imgAktualisierung: 25.07.2019
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
25.07.2019
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Globus liegt auf einem Haufen von Paketen
© cybrain / shutterstock.com
Die Bundesnetzagentur informiert Verbraucher in einer aktuellen Pressemitteilung über ihre Rechte in Sachen grenzüberschreitender Handel.


Seit dem 03.12.2018 gilt die Geoblocking-Verordnung innerhalb der EU. Mit dieser Verordnung sollen die virtuellen Grenzen im Online-Handel fallen und der Binnenmarkt soll so durch mehr grenzüberschreitenden Handel gestärkt werden. Daher wurde das sogenannte Geoblocking verboten. Kunden dürfen seitdem nicht mehr aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes vom Online-Shop ausgesperrt werden. Der Händler wird aber nicht dazu verpflichtet, einen EU-weiten Versand anzubieten (mehr dazu in unserer Themenreihe).

Bei Verstößen gegen die Verordnung kann ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Für die Durchsetzung der Verordnung ist die Bundesnetzagentur verantwortlich.

Bundesnetzagentur will Verbrauchern helfen

Die zuständige Bundesnetzagentur hat nun via Twitter und in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass Verbraucher Online-Dienste melden können, die sich nicht an die Geoblocking-Verordnung halten:

Bundesnetzagentur Tweet

„Sie [die Bundesnetzagentur] hat zügig die Voraussetzungen geschaffen, dass Verbraucher sich über Geoblocking-Praktiken beschweren können. Mit der Einführung eines Online-Formulars wird der Beschwerdeprozess im Interesse der Verbraucher weiter vereinfacht", heißt es außerdem in der Pressemitteilung vonseiten des Vizepräsidenten der Bundesnetzagentur. 

Zahlreiche Verstöße

Weiterhin wurden laut eigenen Angaben bereits „zahlreiche Fälle” gemeldet. Die Beschwerden betreffen vor allem Bestellungen von Bekleidung, Elektrogeräten und E-Books. Welche Verstöße konkret vorliegen, geht aus der Pressemitteilung allerdings nicht hervor. Allerdings konnten diese Fälle wohl gelöst werden, ohne weitere Schritte, wie etwa das Verhängen von Bußgeldern, einleiten zu müssen.

Besonders Verbraucher in Grenzgebieten seien häufig daran interessiert, Waren aus dem Nachbarland zu erwerben, auch wenn der Online-Shop keine Lieferung zum Wohnort anbietet. Die Käufer würden dann entweder die Ware selbst von einer Adresse im Liefergebiet des Händlers abholen oder aber den Transport über ein Logistikunternehmen organisieren. 

Veröffentlicht: 25.07.2019
img Letzte Aktualisierung: 25.07.2019
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Auterith Theodor
27.01.2021

Antworten

Nach dem Kauf eines Fire TV Sticks wollte ich ARD Sender im Lifestream sehen. Dann kam ein Insert: Inhalt kann aus rechtlichen Gründen nur in Deutschland abgerufen werden! Ich wohne in Österreich.
Ich versuchte also über meine Sat-Anlage den Stream zu sehen. Kein Problem bei allen von mir aufgerufenen Sendern!
Also kontaktierte ich Amazon. Die freundliche Telefonstimme konnte mir nicht helfen. Angeblich hat ARD Verträge, die den Stream im Netz verbieten, wenn die IP-Adresse außerhalb Deutschlands liegt.
Warum aber hat der SAT Receiver keine Blockierung, warum weiters sind, wenn Geoblocking seit 2018 innerhalb der EU verboten ist solche Einschränkungen weiterhin möglich.
Was sagen die Konsumentenschü tzer?
Einen schönen guten Tag

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Antwort der Redaktion

Hallo,

wir können Ihren Ärger verstehen.
Am besten wenden Sie sich wegen des Problems an den örtlichen Konsumentenschutz.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
Stein
25.07.2019

Antworten

Das Ganze ist ein absoluter Witz. Ich bin verpflichtet, meine Produkte europaweit anzubieten.
Auf der anderen Seite hat man es nicht geschafft, die Elektroschrott- und Verpackungsvero rdnung europaweit einheitlich umzusetzen.

Es reicht nicht, dass ich in Deutschland eine Anmeldung für Elektroschrott und Verpackung habe. Ich soll das jetzt noch mal in jedem EU Land erneut anmelden. Mache ich natürlich nicht, weil Kosten und Verweltungsaufw and in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.

Ergo: Kunden, z.B. aus Österreich kann und werde ich nicht direkt beliefern sondern nur über den Umweg über eine Grenzpaketstell e. Dann kann ich eine deutsche Lieferadresse nachweisen und mich so vor Abmahnungen von selbsternannten Verbraucherschu tzvereinen schützen.

Somit ist mir die Geoblocking Verordnung absolut egal, dann soll man gefälligst erst einmal dafür sorgen, dass der EU weite angeblich freie Handel nicht mit unzumutbaren anderen Verordnungen erschwert wird.