Dieses Jahr hat für Online-Händler bereits einige wesentliche rechtliche Änderungen mit sich gebracht. Eine davon ist eine Anpassung im Umsatzsteuerrecht. Eigentlich betrifft sie primär die Betreiber von Online-Verkaufsplattformen, beziehungsweise Marktplätzen – sekundär kann sie jedoch auch erhebliche Auswirkungen für Online-Händler haben.
Es geht dabei um die Einführung der „Marktplatzhaftung“: Marktplatz-Betreiber sollen für die nicht abgeführte Steuerschuld der bei ihnen verkaufenden Händler haften. Dahinter steckt die Tatsache, dass es hier bis zuletzt zu einem erheblichen Schaden für den Fiskus und damit für die Gesellschaft gekommen sein soll.
Für viele Online-Händler, die auf Marktplätzen wie Amazon, Real oder Rakuten aktiv sind, macht die Änderung des Umsatzsteuergesetzes das Einreichen der sogenannten Erfassungsbescheinigung nach § 22f UStG erforderlich. Marktplätze fordern diese, weil sie sich so ihrer Haftung für die fremden Steuerschulden entziehen können – schließlich wird mit der Bescheinigung sichergestellt, dass der jeweilige Online-Händler ordentlich bei der Finanzverwaltung registriert ist.
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