Online-Händler sollen verpflichtet werden
Ob es nun Salmonellen oder Pflanzenschutzmittel sind, es lauern offensichtlich diverse Gefahren, manchmal ist es auch schlicht „nur“ Betrug. Wie schon erwähnt finden Stichproben statt, oftmals durch den Zoll. Doch hier werde insbesondere eine Tatsache zum Problem, über die sich gerade Käufer freuen, die außerhalb der EU günstige Produkte einkaufen. Zollprüfungen finden schließlich oft erst ab einem Warenwert von 22 Euro statt. Hier entstehen also Kontroll-Lücken, wo ohnehin schon nur Stichproben möglich sind. Weil sich solche Überwachungs-Schwierigkeiten im Online-Handel ergäben, plane Julia Klöckner (CDU), Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, nun ein abhelfendes Gesetz. Dabei sollen, so die Wirtschaftswoche Online, die Betreiber von Marktplätzen wie Amazon verpflichtet werden, gegen Lebensmittelbetrug vorzugehen.
Gerade Verkaufs-Plattformen könnten bisher kaum wegen Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften belangt werden, weil sie die Waren oft nicht selbst in den Verkehr bringen würden. In der Zukunft sollen die Betreiber aber „aktiv dazu beitragen, dass gesundheitsgefährdende Produkte nicht bei Käuferinnen und Käufern landen“, zitiert die Wirtschaftswoche die Ministerin. So sollen Behörden verpflichtet werden, auch Marktplatzbetreibern eine Warnung vor einem bestimmten Produkt mitzuteilen. So hätten auch diese die Pflicht, das entsprechende Angebot zu entfernen. Die Landesbehörden sollen durch das Gesetz außerdem zu verdeckten Probennahmen berechtigt werden. „Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Kontrolle, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung in der Überwachung des Onlinehandels weiter verbessern“, wird Klöckner weiter zitiert.
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