Viele Teile des deutschen Rechts, das den Datenschutz betrifft, sollen noch an die nun seit knapp über einem Jahr geltende Datenschutzgrundverordnung angepasst werden. Dazu wird zum Ende dieser Woche, voraussichtlich Donnerstagnacht, ein Änderungsgesetz vom Bundestag auf den Weg gebracht werden – wie Heise berichtet, sind davon insgesamt 154 Gesetze davon betroffen.
Mit dabei ist etwa eine Anpassung im Hinblick auf das Erfordernis eines Datenschutzbeauftragten. Grundsätzlich wird ein solcher in jedem Betrieb benötigt, der personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet. Es gilt allerdings eine Ausnahme für kleine Unternehmen – demnach wird ein Datenschutzbeauftragter erst benötigt, wenn sich mindestens zehn Mitarbeiter regelmäßig mit diesen Daten befassen. Gerade für diese kleineren Unternehmen kann dieses Erfordernis aber eine große Belastung sein. Deshalb, so Heise, will die große Koalition die Mitarbeitergrenze nach oben verschieben. Künftig soll ein Datenschutzbeauftragter erst bestellt werden müssen, wenn es nicht zehn, sondern zwanzig Beschäftigte sind, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten Umgang pflegen. Adresshändlern soll es außerdem schwieriger gemacht werden, mittels Melderegisterauskünften an Informationen über Bürger zu kommen.
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was für eine geile Politik.
Ich habe mich als Datenschutz Beauftragter selbstständig gemacht.
1Jahr Arbeit, Schulungen, Investitionen und 100% meiner Kunden kann ich dann in die Tonne treten!
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