Zuletzt berichteten wir über das Thema Energieeffizienzlabel im Zusammenhang mit Haushaltsstaubsaugern: Anfang des Jahres waren die rechtlichen Grundlagen dafür weggefallen, was dafür gesorgt hat, dass solche Geräte einerseits nicht mehr mit den Labels ausgestattet werden müssen, andererseits aber zudem auch nicht mehr damit geworben werden darf. Nun ist klar: 2021 wird es neue Label für diverse Geräte geben – wenn auch nicht für Staubsauger.
Vor einigen Wochen hat die EU-Kommission über die Einführung entsprechender Label entschieden. Sechs Produktkategorien sind dabei betroffen, darunter fünf aus dem Bereich der Haushaltsgeräte: Geschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner, Kühlschränke (einschließlich Weinlagerschränken), Lampen und elektronische Displays wie Fernseher, Monitore und „digitale Signage-Displays“ – bei letzterem handelt es sich um Bildschirme zur digitalen Beschilderung. Die sechste, neue Produktkategorie betrifft gewerbliche Kühlschränke, genauer „Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion“. Ab dem 1. März 2021 werden sie verpflichtend zu führen sein.
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