Eigentlich hätte der Polizeibeamte von Anfang an wissen können, dass sein Vorgehen nicht nur aus Datenschutzgründen unklug ist: Ohne einen dienstlichen Bezug fragte der Beamte laut Heise die Kfz-Kennzeichen einer Zufallsbekanntschaft ab. Die so vom Kraftfahrtbundesamt erhaltenen Personalien nutzte er dann für eine Abfrage bei der Bundesnetzagentur. So gelangte der Polizist sowohl an die Festnetz- als auch an die Mobilfunknummer der Bekanntschaft und kontaktierte diese dann auch.
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Es kann ja nicht sein, dass Mitarbeiter im öffentlichen Dienst Ihre Möglichkeiten für private Zwecke nutzen.
Jedoch ist es leider bis dato in den seltensten Fällen nachvollziehbar , an welcher Stelle und von wem die Daten abgefragt wurden. Denn in einigen Verwaltungen sind die Sicherheitsstan dards noch nicht vollständig durchgesetzt. So kann in diesen (veralteten) Systemen jeder schauen und suchen, ohne dabei erkannt zu werden.
Außerdem ist es z.B. für ein Stalking-Opfer nicht so leicht, eine Ermittlung einleiten zu lassen.
Dennoch: Super!
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