Wenn in den letzten Tagen von rechtlichen Entwicklungen in der EU gesprochen wurde, ging es dabei zumeist um die Reform im Urheberrecht. Beinahe völlig unbemerkt kam es jedoch auch zur Abstimmung über eine Verordnung, die für den Online-Handel unmittelbar relevant ist.
Demnach sollen Online-Händler ab 2021 ein Foto von sich auf Rechnungen platzieren, die an Verbraucher gerichtet sind. Dahinter stehen diverse Probleme, die sich in den vergangenen Jahren ergeben haben und nun durch eine bessere Identifizierbarkeit der Verantwortlichen gelöst werden sollen. Betrug mit Umsatzsteuer, unlauterer Wettbewerb oder ein fehlerhaftes Impressum sind keine Seltenheit – und auch in vielen anderen Fällen steht kein Mittel zur Verfügung, um klar feststellen zu können, wer für Konsequenzen herangezogen werden muss. Besorgniserregend sei insofern auch die steigende Zahl an Identitätsdiebstählen.
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Heute noch ein Aprilschrerz, morgen die geklaute Idee eines EU-Politikers ohne Ahnung, die andere Politiker ohne Ahnung in ihrem LobbyClubhaus Brüssel durchwinken.
Reden wir 2022 nochmal drüber.
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das wäre die Krönung. Wäre sehr erschüttert, wenn dies wirklich so wäre. Würde denen in der EU dies leider aber auch zutrauen. Habe aber noch Hoffnung, da ja heute der erste Abril ist ;-) ! Mal sehen ...
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