Zu Beginn des Jahres wurde mit Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) auch die Marktplatzhaftung eingeführt. Marktplatz-Betreiber können damit unter gewissen Umständen zur Haftung herangezogen werden, wenn ein Unternehmer auf der entsprechenden Plattform Umsätze erzielt, diese jedoch nicht auf korrekte Weise der Besteuerung zuführt. Im Fokus stehen dabei asiatische Händler, von denen wohl eine Vielzahl ihrer Steuerpflicht nicht nachkommt, was zu erheblichen Einbußen führen soll.
Doch es gibt auch eine andere Gruppe von Verkäufern, die ihren Pflichten gegenüber dem Fiskus öfters nicht nachkommt: Scheinprivate Verkäufer. Diese werden nicht als Unternehmer tätig, sind nicht als solche bei der Finanzverwaltung registriert, erzielen jedoch Umsätze, die kaum privater Natur sein können. Auch diesem Problem nimmt sich die neue Gesetzgebung an.
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Wie gesagt interessiert es eBay nicht im Geringsten, wenn man sowas meldet oder dort anruft. Ich habe solche Leute auch schon beim Finanzamt gemeldet, aber da passiert auch meist nichts. Das waren "Privatverkäufe r" mit > 1000 Euro Umsatz/Monat, die mir auf Nachfrage bei einem Testkauf keine Rechnung ausstellen. Das Finanzamt hatte da aber kein Interesse, etwas zu unternehmen.
Es bleibt nur, selbst eine Abmahnung zu verfassen. Ich hatte letztes Jahr aber bei einem solchen Verkäufer das Problem, dass ich keine korrekte Adresse von ihm hatte und da es sich nicht um eine Straftat handelt, kann ich das nicht die Polizei herausfinden lassen. Die bei eBay hinterlegte Wohnanschrift führte zu einer fensterlosen Werkstatt in einem Industriegebiet und er hat von einer Packstation aus verschickt, also auch keine Absenderadresse , wobei man da sowieso jeden Blödsinn drauf schreiben könnte.
Dann noch das Risiko, dass der Abzumahnende insolvent ist und man auf den Anwaltskosten sitzen bleibt.
Wenn man dann die Angebote von so jemanden doch "beseitigt" hat, tauchen am nächsten Tag zwei Neue auf. Ja, es nervt, es nervt richtig, dass es kaum möglich ist, etwas dagegen zu unternehmen.
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In meiner Kategorie kann ein "privater" Verkäufer 300 Angebote kostenlos einstellen.
Ich als gewerblicher Anbieter ohne Shop habe 40 Angebote frei, jeder weitere eingestellte Artikel kostet mich das Einstellen 0,42 Cent.
Für den Versand wird noch eine Provision berechnet die ein privater Anbieter nicht zahlen muss.
DSGVO, Verpackungsvero rdnung, AGB, Rücknahme, Wiederruf, Impressum alles weitere Pflichten und Kosten für gewerbliche Anbieter.
In meiner Kategorie sind weit über 20 Anbieter die ihre Waren alle privat verkaufen ohne jede Pflicht.
Dieser Handel hat einen gewerblichen Hintegund und es wird keine Steuer abgeführt.
Dafür gibt es auch Grundsätze die ganz wenige interessieren.
Warum gibt es keine Stelle die das kontrolliert und untersagt?
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Diese "scheinprivaten " Verkäufer haben bei ebay zudem auch die Möglichkeit unangemeldet im Großhandel einzukaufen und zu importieren.
Sie mögen je nach Kategorie andere Provisionen zahlen, entrichten aber keine Shop-Gebühr und bekommen in Aktionsangebote n hin und wieder sogar die Möglichkeit kostenlos einzustellen.
Das größte Unrecht scheint mir aber die fehlende Gewährleistung und die Verweigerung der Rückgnahme zu sein.
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Viele Scheinprivaten haben sicher ein Gewerbe angemeldet, um bei Großhändlern einkaufen zu können, versteuert wird aber nichts. Ich habe einige Testkäufe getätigt und auf Anfrage nie eine Rechnung ausgestellt bekommen.
Ebay hat auch die Funktion von melden Scheinprivater Verkäufer entfernt, bzw. hat eine derartige Meldung nach meiner Erfahrung noch nie irgendeinen Effekt gehabt.
Klar mag Ebay scheinprivate Händler und tut nichts dagegen. Die zahlen, je nach Kategorie, fast die doppelten Gebühren, wie gewerbliche Verkäufer.
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