Der Wirbel war groß, als zum äußersten Ende von 2018 die Webseite der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister nicht aufrufbar war – wegen angekündigter Wartungsarbeiten. Nicht ohne Grund, schließlich ist die dortige Registrierung seit dem 01. Januar 2019 eine zwingende Voraussetzung für die Tätigkeit vieler Online-Händler. Seit diesem Zeitpunkt gilt das Verpackungsgesetz, welches die Verpackungsverordnung abgelöst hat und dafür Sorge tragen soll, dass die Vorgaben zur Entsorgung von Verpackungen den aktuellen Umständen in vielerlei Punkten wieder gerecht werden.
Die für die meisten Händler relevanten Aspekte der neuen Rechtslage stellen dabei die Zentrale Stelle und das dazugehörige Verpackungsregister LUCID dar. Getreu dem Prinzip der Produktverantwortung obliegt es bereits seit 1993 vielen Gewerbetreibenden, für den selbst produzierten Verpackungsmüll, der besonders auch im Versandhandel anfällt, die Haftung zu übernehmen. Praktisch wird dies seitdem über die Beteiligung an dualen Systemen gewährleistet, welche die Entsorgung beim Endverbraucher sicherstellen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ich möchte Ware aus China, Spanien & Frankreich importieren und direkt hier an den Endverbraucher in Deutschland schicken lassen.
Auf dem Versandlabel stehe weder ich, noch meine Firma.
Muss ich eine Registrierung nach VerpackG durchführen?
Gruß
___________________________________________
Antwort der Redaktion
Hallo Marcel,
ob du in dem Fall lizenzieren musst, kommt auf ein paar Einzelheiten an. Zum Beispiel speilt es eine große Rolle, was auf dem Paket steht. Schau am besten mal hier: onlinehaendler-news.de/.../...
Mit besten Grüßen
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
es freut uns zu hören, dass Dich der Händlerbund gut unterstützen kann!
Man muss wohl davon ausgehen, dass man die Gesetze, die für einen selbst relevant sind, schlichtweg kennen müssen soll. In der Praxis kann das aber zu einer fast nicht zu bewältigenden Aufgabe werden – besonders im internationalen Kontext. Wir bemühen uns daher, unsere Leser so gut wie möglich auf dem Laufenden zu halten.
Beim Thema Verpackungslize nzierung außerhalb Deutschlands wird die Sache leider recht kompliziert. Allein in der EU hat jedes Mitgliedsland eine unterschiedlich e Rechtslage, es gibt also mindestens 28 verschiedene Lösungen. Einen zentralen Ansprechpartner in der EU gibt es leider außerdem auch nicht. Vorerst kann daher nur empfohlen werden, sich mit dem genutzten Dualen System auseinanderzuse tzen. Viele dieser bieten Lösungen für die internationale Lizenzierung an und sind kompetent darin, offene Fragen zu klären oder übernehmen je nach Nation sogar die nötigen Vorgänge.
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Wenn ich mal von unserem Shop ausegehe, dann weiß ich zwar, dass wir in Deutschland prinzipiell nun alles geregelt haben, aber für den Rest von Europa, den wir ja auch beliefern, habe ich keine Ahnung. Ich kann doch nicht für jedes Europäisches Land die Gesetzeslage verfolgen. Von der Zeit mal abgesehen, geht das schon rein sprachlich nicht. Woher weiß ich, dass es nicht auch in Portugal ein zu LUCID vergleichbares Register gibt, wo ich mich registrieren müsste? Oder in Frankreich? Wenn dem so wäre, dann könnte ich jederzeit aus eines dieser Länder abgemahnt werden, richtig?
Ihre Antwort schreiben