Heute, am 14.01.2019, treten einige Änderungen im Markengesetz in Kraft. Ziel ist dabei vor allem die Umsetzung der EU-Richtlinie vom Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken. Es geht also, wie eigentlich immer in Richtlinien, um eine Harmonisierung des Rechts innerhalb der Europäischen Union.
Die Richtlinie verfolgt dabei drei Ziele: Zum einen soll die Koexistenz der verschiedenen Markensysteme gefördert werden. Unionsmarke und nationale Marke sollen beide gestärkt werden und nebeneinander bestehen. Außerdem soll natürlich der Binnenmarkt gestärkt werden, in dem die Eintragung, Verwaltung und der Schutz von Marken erleichtert wird. Zum dritten soll Produktpiraterie effektiver bekämpft werden können.
Die Umsetzung der Richtlinie hat zu ein paar Änderungen im deutschen Markengesetz geführt: Es gibt nun eine neue Markenart und die Art der Eintragung hat sich geändert.
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