Kurz nach den letzten Arbeiten am ElektroG kommt es in wenigen Monaten wieder zu Änderungen. Viele EU-Staaten handhaben es bereits so, wie es auch ab dem 1. Mai in Deutschland der Fall sein wird: Elektrogeräte, die Strom lediglich durchleiten, werden ab diesem Zeitpunkt ebenfalls von dem Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) umfasst sein. Die Stiftung ear hat bekannt gegeben, ihre Praxis in dieser Sache anzupassen.
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