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10 Euro Gebühr auf China-Pakete? Branchenverbände erhöhen Druck auf die EU

Veröffentlicht: 02.09.2026
imgAktualisierung: 02.09.2026
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
02.09.2026
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ca. 2 Min.
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dimarik / Depositphotos.com
Mehrere Branchenverbände fordern zehn Euro Bearbeitungsgebühr je Kleinsendung – bislang sind in der EU zwei Euro im Gespräch.


Die europäischen Branchenverbände EURATEX, UFIMH und UIT haben sich am 1. September mit einer gemeinsamen Erklärung zu Wort gemeldet. Ihre Forderung: Die von der EU-Kommission geplante Bearbeitungsgebühr auf Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern soll bei rund zehn Euro je Paket liegen.

Der für Handel zuständige EU-Kommissar Maroš Šefčovič hatte im Mai 2025 einen Betrag von zwei Euro pro Sendung ins Spiel gebracht und dies mit dem Verwaltungsaufwand der Zollbehörden begründet. Die Verbände argumentieren nun, ein Richtwert von zehn Euro bilde die tatsächliche Aufwandsgröße realistischer ab. Laut Unternehmensangaben soll die Gebühr zudem zweckgebunden in stärkere Zollkontrollen, Marktüberwachung und Produktsicherheitsprüfungen fließen. Festgelegt ist der Betrag nach Angaben der EU-Kommission bislang nicht.

Getrennt vom bereits geltenden Pauschalzoll

Wichtig für die Einordnung: Die Bearbeitungsgebühr ist ein eigenes Instrument und kein Zoll. Seit dem 1. Juli 2026 gilt in der gesamten EU bereits ein Pauschalzoll von drei Euro je Warenart für Sendungen bis 150 Euro Warenwert – Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2026/382. Die zusätzlich diskutierte Bearbeitungsgebühr käme, sollte sie kommen, noch obendrauf. Zumindest bis Juli 2028, denn ab dann sollen mit dem neuen EU-Zolldatenraum wieder reguläre Zölle gelten.

Was das für Kalkulation und Warenkorb bedeuten könnte

Pikant an der Gebühr: Fällt sie wirklich sehr hoch aus, dürfte sie häufig den Warenwert teils weit übersteigen. Bei niedrigpreisigen Artikeln verändert die Höhe der Gebühr die Endpreisrechnung stärker als jeder Zollsatz. Bei einem Warenwert von acht Euro würde eine Zehn-Euro-Gebühr zusammen mit dem bestehenden Pauschalzoll die ursprünglichen Kosten mehr als verdoppeln.

Wer als Händler Ware aus Nicht-EU-Ländern bezieht oder an Kundschaft in der EU verschickt, muss die Entwicklung im Blick behalten – auch wenn formal Verkäufer beziehungsweise Importeure zur Zahlung verpflichtet sind, nicht die Käuferseite. Ob und wie stark eine höhere Gebühr an Endkund:innen weitergegeben wird, entscheidet am Ende die eigene Preisgestaltung.

EURATEX vertritt nach eigenen Angaben rund 1,3 Millionen Beschäftigte und 200.000 Unternehmen der europäischen Textilbranche – Betriebe, die im direkten Wettbewerb zu genau jenen Anbietern stehen, die von einer höheren Gebühr betroffen wären, wie Netz-Trends anmerkt. Ob, wann und in welcher Höhe die Gebühr tatsächlich kommt, entscheiden EU-Kommission, Rat und Europäisches Parlament – bislang liegt dazu keine verbindliche Festlegung vor.

Artikelbild: https://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 02.09.2026
img Letzte Aktualisierung: 02.09.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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J
03.09.2026

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Wir merken es bereits deutlich: Auf Marktplätzen wie Amazon steht die Tür für chinesische Anbieter inzwischen weit offen. Bei ähnlichen Produkten gibt es teilweise schon 20 bis 30 Anbieter, die praktisch vergleichbare Ware unter unterschiedlichen Marken verkaufen – teilweise rund 50 % günstiger als unsere Produkte. Mit „ähnlich“ meine ich ausdrücklich keine Fälschungen, sondern vergleichbare Produkte unter anderen Marken. Gleichzeitig bringen chinesische Händler ihre Ware zunehmend direkt in die europäischen FBA-Lager von Amazon. Damit umgehen sie einen Teil der Nachteile, die durch neue Gebühren auf Direktimporte – etwa bei Temu & Co. – entstehen könnten. Früher haben viele chinesische Hersteller ihre Waren hauptsächlich an europäische Händler verkauft. Heute wollen sie zunehmend selbst direkt an die europäischen Endkunden verkaufen. Und Amazon schaut dabei nicht nur zu, sondern schafft mit seiner Infrastruktur sogar die Voraussetzungen dafür. Auf der anderen Seite werden europäische Händler mit PPWR, EPR und immer neuen gesetzlichen Vorgaben, Registrierungen und zusätzlichen Kosten belastet. Das Ergebnis ist paradox: Für kleine europäische Händler wird es immer schwieriger und teurer, regelkonform zu verkaufen, während gleichzeitig der Preisdruck durch Direktanbieter aus China massiv zunimmt. Wenn diese Entwicklung so weitergeht, werden es gerade die kleinen Händler in Europa immer schwerer haben.
Milan Antonic
03.09.2026

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Bei der Forderung nach 10 Euro „Bearbeitungsgebühr“ fehlt mir im Artikel ein entscheidender Aspekt: die rechtliche Grenze einer solchen Abgabe. Nach Art. 52 Abs. 1 des Unionszollkodex gilt ausdrücklich, dass die Zollbehörden für normale Zollkontrollen und sonstige zollrechtliche Handlungen während der offiziellen Öffnungszeiten grundsätzlich keine Gebühren erheben. Gebühren bzw. Kostenerstattungen sieht Art. 52 Abs. 2 insbesondere für zusätzliche oder außergewöhnliche Leistungen vor. Natürlich kann der EU-Gesetzgeber für den E-Commerce eine neue unionsrechtliche Abgabe schaffen. Das bedeutet aber nicht, dass deren Höhe beliebig festgesetzt werden kann. Auch der EU-Gesetzgeber ist nach Art. 5 Abs. 4 EUV an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden: Maßnahmen der Union dürfen nicht über das zur Erreichung ihrer Ziele erforderliche Maß hinausgehen. Gerade deshalb ist die Forderung der Branchenverbände nach rund 10 Euro bemerkenswert. Der Artikel nennt selbst das Beispiel eines Artikels mit nur 8 Euro Warenwert. Dann wäre allein die „Bearbeitungsgebühr“ höher als der Wert der Ware – zusätzlich zu den übrigen Einfuhrabgaben. Wenn diese Gebühr den erheblichen Verwaltungs-, Kontroll- und Überwachungsaufwand des Zolls abbilden soll, wäre vor einer politischen Festlegung von 10 Euro zunächst Transparenz angebracht: Wie hoch sind die tatsächlich entstehenden durchschnittlichen Kosten? Wie kommt man konkret auf 10 Euro? Welcher zusätzliche Aufwand entsteht bei einer weitgehend automatisiert abgewickelten Sendung? Und weshalb soll eine unauffällige Sendung genauso belastet werden wie eine, die tatsächlich aufwendig kontrolliert wird? Besonders kritisch sollte man außerdem betrachten, wer die 10 Euro fordert: Nach dem Artikel handelt es sich um Branchenverbände, deren Mitgliedsunternehmen mit den betroffenen Importen konkurrieren. Eine Verfünffachung der ursprünglich diskutierten 2 Euro auf 10 Euro liegt damit offensichtlich auch im wirtschaftlichen Interesse der Fordernden. Zollkontrollen und wirksame Produktsicherheitskontrollen sind legitim und notwendig. Aber eine als „Bearbeitungsgebühr“ bezeichnete Abgabe sollte nicht ohne transparente Berechnungsgrundlage zu einem faktischen zusätzlichen Importaufschlag werden. Wenn 10 Euro tatsächlich den erforderlichen Bearbeitungs- und Kontrollaufwand widerspiegeln, sollte sich das anhand belastbarer Zahlen belegen lassen. Genau diese Zahlen würde ich gerne sehen.
Sandra
03.09.2026

Antworten

Das finde ich gar nicht mal so verkehrt aus Sicht von (echten) Händlern. Es ist doch von jeher ein Unsinn, 2 T-Shirts ‘a 3€ zu importieren um sie dann für 10€ hier zu verkaufen. Das “Geschäft” kann man den echten Händlern vorbehalten. Der importiert dann mehr um die Gebühr umzukehren, was ja auch Sinn macht. Hier trifft’s dann wohl eher die Ramsch-Kunden, die die ganze Familie für 10€ einkleiden und dann rumheulen weil sie abfackeln weil Kind z.Bsp. eine extrem flammbare Plastikjacke für 2€ bekommen hat. Produktsicherheit interessier hier eh nur die Bundesnetzagentur, nicht den Kunden. Der könnte dann aber auch bei KiK und Co einkaufen. Und muss nicht direkt importieren um noch 1€ zu sparen. Das hilft Hǎndlern UND der Umwelt und grenzt dann eher die Rasch-Chinos aus. Die sind allerdings ja auch schon schlauer und verkaufen aus “Zolllagern” direkt. Oder wie in Spanien haben die schon ganze Ladenketten um ihren Müll zu verkaufen…
cf
03.09.2026

Antworten

Meinung: Und selbst wenn die EU 100 Euro je Sendung festlegen würde, würde es nichts ändern. Die Drittanbieter fangen an hier eigene Lager- und Logistik aufzubauen und verzollen dann Containerweise die Billigware. Und wer denkt "Das schafft aber hier Arbeitsplätze": Pustekuchen - die meisten Lager sind heute schon so hochautomatisiert und wenn jetzt etwas neues gebaut wird, wird es sicher nochmal auf die nächste Stufe optimiert. Da Arbeiten dann nur eine handvoll Menschen und die Billigware bleibt billig und unter unklaren Bedingungen produziert. ABER mit etwas geschick könnten die Produkte dann sogar über in der EU gegründete Subunternehmen als "Hergestellt in der EU" tituliert werden. Macht es jetzt nicht unbedingt besser...