Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) startet eine Sammelklage gegen Facebooks Mutterkonzern Meta. Dabei geht es um ein Datenleck aus dem Jahr 2021, bei dem Telefonnummern der Nutzer:innen veröffentlicht wurden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im letzten Jahr entschieden, dass für einen Anspruch auf Entschädigung ein Kontrollverlust der Daten bereits ausreicht, auch wenn kein weiterer dadurch entstandener Schaden geltend gemacht werden kann, wie der vzbv in einer Pressemitteilung meldet.
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