Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Unterlassungsklage gegen die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG eingereicht. Gegenstand des Verfahrens vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (Az. 7 UKl 6/26) ist der Vorwurf, Lidl verarbeite an Selbstbedienungskassen personenbezogene Daten mittels Videoüberwachung, ohne die Kunden entsprechend zu informieren.

Konkret bemängelt der vzbv, dass in der Lidl-Filiale in Berlin am 26. März 2026 Kameras an den SB-Kassen im Einsatz waren, ohne dass ein Hinweis zur Datenverarbeitung angebracht war. Die Klage wurde am 14. August 2026 eingereicht.

Ein Eintrag ins Verbandsklageregister besteht bislang nicht, eine Anmeldung Betroffener ist somit nicht erforderlich, um von einem möglichen Verfahrensausgang zu profitieren.

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