Online-Werbung: Urteil könnte für massenhafte Bußgeldverfahren sorgen

Veröffentlicht: 19.05.2025
imgAktualisierung: 19.05.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
19.05.2025
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Datenschutz Symbolbild
maxkabakov / Depositphotos.com
Personalisierte Werbung, die durch Cookie-Banner generiert wird, verstößt gegen die DSGVO.


Nachdem der Europäische Gerichtshof bereits im letzten Jahr seine Einschätzung abgegeben hatte, hat ein belgisches Gericht den Rechtsstreit nun beendet: Werden über einen Cookie-Banner Daten für personalisierte Werbung gesammelt, verstößt das gegen die DSGVO, wie Heise berichtete. Bereits im letzten Jahr hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass es sich bei dem sogenannten Transparency and Consent String um personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) handelt. 

TC-String ist personenbezogenes Datum

Damit personalisierte Werbung angezeigt werden kann, muss ein sogenannter Transparency and Consent String, kurz TC-String, erzeugt werden. Dieser wird erstellt, sobald Besucher:innen einer Webseite der Nutzung ihrer Daten über den Cookie-Banner zustimmen. Auf diesem String werden Nutzerpräferenzen hinterlegt und als Cookie auf dem verwendeten Endgerät gespeichert. Auf Grundlage dieser Daten wird dann entschieden, ob und welche personalisierte Werbung dem oder der Nutzer:in angezeigt wird. 

Die belgische Organisation Interactive Advertising Bureau Europe (IAB) hat das „Transparency and Consent Framework“ (kurz TCF) entwickelt, auf dessen Grundlage der TC-String erzeugt wird. Das TCF kommt bei nahezu jeder personenbezogenen Werbung in der EU zum Einsatz. 

Bereits vor einiger Zeit hatte die belgische Datenschutzbehörde ein Bußgeld gegen IAB Europe verhängt, gegen welches die Organisation klagte. Das belgische Gericht legte die Frage dann dem Europäischen Gerichtshof vor.

TCF verstößt gegen DSGVO

Der EuGH hatte entschieden, dass es sich bei dem erstellten TC-String um ein personenbezogenes Datum handelt und die Organisation für die Weiterverarbeitung verantwortlich ist. Da die auf dem TC-String gespeicherten Informationen mit der IP-Adresse der Nutzer:innen verknüpft werden, können sie einem Gerät und somit einer Person zugeordnet werden. Das belgische Gericht musste nun entscheiden, ob die IAB Einfluss auf die Verarbeitung der Daten hat. 

Das belgische Gericht hat jetzt entschieden: Die Daten wurden ohne ausreichende Rechtsgrundlage erhoben und verarbeitet. Dieses Vorgehen verstößt gegen die DSGVO. Über die Datenverarbeitung und Nutzung wurden Nutzer:innen nicht ausreichend informiert. 

Auswirkung auf Werbebranche

Der zuvor verhängte Bußgeldbescheid gegen IAB Europe wurde jedoch mit dem Urteil aus formellen Gründen aufgehoben, weswegen sich die Organisation trotz der inhaltlichen Entscheidung mit dem Urteil zufriedengibt. Außerdem gibt die IAB Europa an, sie habe bereits eine neue Version des TCF entwickelt, welche den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen entspricht.
Trotzdem könnte es in Zukunft zu Bußgeldern gegen Unternehmen kommen, die mit TCF gearbeitet haben, da die Daten nicht rechtmäßig erhoben und verarbeitet wurden. Fast jede Echtzeitwerbung, die in der EU geschaltet wurde, wurde mittels TCF und dem dazugehörigen TC-String entwickelt. 

Veröffentlicht: 19.05.2025
img Letzte Aktualisierung: 19.05.2025
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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cf
20.05.2025

Antworten

Meinung: alle nur noch irre.... Typischer Fall der DSGVO: Kunde schreibt einem Händler eine Mail mit der Frage, welche Daten gespeichert werden, sowie ein Löschbegehren. Händler antwortet und löscht anschließend die Daten. Ein paar Tage später schreibt der Kunde den Händler erneut mit der Frage an, welche Daten von ihm gespeichert sind (und erzeugt damit wieder eine Datenspeicherung). Der Händler meldet dieses zurück und Kunde stellt erneut ein Löschbegehren -> Willkommen im Teufelskreis. Wie soll man bitte identifizieren, wer im Shop nicht zustimmt, wenn man diese Information auch nicht erfassen darf? Das ist nonsens. Eine einfache Regelung würde doch genügen, z.B. das das Ablehnungs-Cookie nach verlassen der Seite gelöscht werden muss, oder nur eine kurze Speicherdauer hat - what ever.... Sollen die Richter doch mal bitte nicht nur sagen "geht nicht, weil..." sondern auch mal einen Lösungsvorschlag mitliefern. Aber dann würden unsere Gerichte künftig wohl ganz anders entscheiden, wenn denen auffällt, dass Lösungen nicht immer so einfach sind... So, Puls ist wieder oben :-)