Umstrittene Tracking-Tools im Fokus
Im Mittelpunkt standen die sogenannten „Meta Business Tools“, etwa das Meta Pixel oder entsprechende App-Schnittstellen. Diese werden von vielen Drittanbietern eingebunden, um das Verhalten von Nutzern zu analysieren und Werbung gezielter auszuspielen. Nach Auffassung des Gerichts wurden dabei jedoch auch ohne Zustimmung umfangreiche personenbezogene Daten an Meta übermittelt, darunter technische Informationen wie IP-Adresse und Browserdaten, aber auch konkrete Nutzungsaktivitäten wie Klicks oder besuchte Seiten.
Besonders kritisch bewertete das Gericht, dass Nutzer in der Regel nicht erkennen können, ob eine Website solche Tracking-Tools einsetzt. Gleichzeitig sei Meta mitverantwortlich für die Datenverarbeitung, da das Unternehmen die entsprechenden Technologien bereitstellt und wirtschaftlich nutzt.
Kommentar schreiben