Heimliches Meta-Tracking: 5.000 Euro Schadensersatz für Betroffene möglich

Veröffentlicht: 19.03.2026
imgAktualisierung: 19.03.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
19.03.2026
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Meta Logo hinter Menschengruppe
kovop58@gmail.com / Depositphotos.com
Das LG Lübeck hat Meta verboten, Nutzer ohne Einwilligung zu tracken und einer Betroffenen 5.000 Euro Schadensersatz zugesprochen.


Das Landgericht Lübeck hat ein Zeichen gegen heimliches Tracking im Internet gesetzt. In einem Urteil (Az. 15 O 15/24) untersagte das Gericht Meta, personenbezogene Daten von Nutzern auf fremden Websites und in Apps ohne wirksame Einwilligung zu erfassen, zu speichern und weiterzuverarbeiten. Zudem sprach es einer betroffenen Instagram-Nutzerin 5.000 Euro Schadensersatz zu.

Umstrittene Tracking-Tools im Fokus

Im Mittelpunkt standen die sogenannten „Meta Business Tools“, etwa das Meta Pixel oder entsprechende App-Schnittstellen. Diese werden von vielen Drittanbietern eingebunden, um das Verhalten von Nutzern zu analysieren und Werbung gezielter auszuspielen. Nach Auffassung des Gerichts wurden dabei jedoch auch ohne Zustimmung umfangreiche personenbezogene Daten an Meta übermittelt, darunter technische Informationen wie IP-Adresse und Browserdaten, aber auch konkrete Nutzungsaktivitäten wie Klicks oder besuchte Seiten.

Besonders kritisch bewertete das Gericht, dass Nutzer in der Regel nicht erkennen können, ob eine Website solche Tracking-Tools einsetzt. Gleichzeitig sei Meta mitverantwortlich für die Datenverarbeitung, da das Unternehmen die entsprechenden Technologien bereitstellt und wirtschaftlich nutzt.

Kontrollverlust und neue Pflichten für Websites

Den entscheidenden Schaden sah das Gericht im sogenannten „Kontrollverlust“ über die eigenen Daten. Nutzer könnten nicht mehr nachvollziehen, welche Informationen über sie gesammelt und wie diese verwendet werden.

Neben dem Schadensersatz wurde Meta verpflichtet, die entsprechende Datenerhebung und -verarbeitung künftig zu unterlassen. Für Meta wird die Lage zunehmend problematisch, da nicht der einzelne Schadensersatzfall wie hier entscheidend ist, sondern die wachsende Zahl ähnlicher Klagen wegen weit verbreiteter Nutzung seiner Tools ein lästiges Übel darstellt.
Das Urteil erhöht auch den Druck auf Website-Betreiber. Tracking-Tools wie Meta Pixel dürfen erst nach echter Einwilligung laufen. Buttons wie „Alles akzeptieren“ ohne echte Wahl oder voreingestellte Häkchen sind riskant.

Veröffentlicht: 19.03.2026
img Letzte Aktualisierung: 19.03.2026
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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