Seit Ende Mai trainiert Meta seine KI mit Nutzerdaten. Eine Einwilligung wurde vorher nicht abgefragt, stattdessen musste man aktiv widersprechen, wenn man verhindern wollte, dass die persönlichen Daten genutzt werden. Dagegen wendete sich bereits die Verbraucherzentrale NRW erfolglos. Jetzt versuchte es eine niederländische Verbraucherschutzstiftung (SOMI) vor dem OLG Schleswig mit einem Eilantrag, wie beck-aktuell berichtete.
OLG lehnt Eilbedürftigkeit ab
Das Oberlandesgericht Schleswig kam zu dem Ergebnis, dass keine Eilbedürftigkeit vorliegt und lehnte den Antrag ab. Bereits im letzten Jahr hat Meta gegenüber der Öffentlichkeit verkündet, Nutzerdaten für KI-Training zu nutzen. Im April 2025 hat der Konzern seine Pläne dann konkretisiert. Von diesem Zeitpunkt an haben sich die Pläne nicht geändert und waren der Organisation bekannt. Der Eilantrag von SOMI wurde allerdings erst am 27. Juni 2025 gestellt. Zu diesem Zeitpunkt hat Meta die Kundendaten bereits über einen Monat lang genutzt. Wieso nun eine Eilbedürftigkeit vorliegen sollte, ist nicht ersichtlich.
Keine inhaltliche Entscheidung
Eine inhaltliche Entscheidung, ob die Nutzung der Daten rechtmäßig ist, fand somit nicht statt, da der Antrag bereits aus formellen Gründen abgelehnt wurde.
Im Mai 2025 entschied das Oberlandesgericht Köln allerdings bereits zugunsten Metas und erlaubte eine Datennutzung. Metas Interesse an qualitativ verbesserten Sprachmodellen überwiegt, nach Ansicht des OLG, gegenüber der Nutzerinteressen. Das begründete das Gericht vor allem damit, dass Nutzer:innen die Möglichkeit gehabt hätten, der Verarbeitung zu widersprechen. Dabei sei auch ein reines Opt-Out-Verfahren ausreichend, so das OLG.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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