Der Meta-Konzern ist vom Oberlandesgericht Jena (Urteil vom 02. März 2026, Aktenzeichen: 3 U 31/25) zu 3.000 Euro Schadensersatz verurteilt worden. Der 3. Zivilsenat sah Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit den von Meta an Webseiten- und App-Betreiber verteilten Business Tools als gegeben an. Neben Schadensersatz müsse Meta dem Kläger umfassend Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten erteilen und diese löschen. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig; die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
Kern des Verfahrens war nach Gerichtsangaben, dass die Business Tools eine weitreichende Nachverfolgung der Internetnutzung von Mitgliedern der Meta-Netzwerke ermöglichten. Erfasst würden auch sensible Daten, etwa zu Gesundheitsthemen, wenn Nutzer nach psychischen Störungen recherchierten, auf Arztportalen nach Hilfe suchten oder Medikamente in Online-Apotheken bestellten. Diese Datenerhebung finde grundsätzlich auch dann statt, wenn Betroffene nicht im sozialen Netzwerk eingeloggt seien und keine wirksame Einwilligung erteilt hätten.
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