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Meta muss 3.000 Euro Schadensersatz zahlen

Veröffentlicht: 04.03.2026
imgAktualisierung: 04.03.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
04.03.2026
img 04.03.2026
ca. 1 Min.
Silhouetten mehrerer Personen an Konferenztisch, darüber leuchtendes Meta-Logo auf blauem Hintergrund.
kovop58@gmail.com / Depositphotos.com
Das OLG Jena verurteilt Meta zu 3.000 Euro Schadensersatz und ordnet Auskunft sowie Löschung an – Revision zum BGH ist zugelassen.


Der Meta-Konzern ist vom Oberlandesgericht Jena (Urteil vom 02. März 2026, Aktenzeichen: 3 U 31/25) zu 3.000 Euro Schadensersatz verurteilt worden. Der 3. Zivilsenat sah Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit den von Meta an Webseiten- und App-Betreiber verteilten Business Tools als gegeben an. Neben Schadensersatz müsse Meta dem Kläger umfassend Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten erteilen und diese löschen. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig; die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

Kern des Verfahrens war nach Gerichtsangaben, dass die Business Tools eine weitreichende Nachverfolgung der Internetnutzung von Mitgliedern der Meta-Netzwerke ermöglichten. Erfasst würden auch sensible Daten, etwa zu Gesundheitsthemen, wenn Nutzer nach psychischen Störungen recherchierten, auf Arztportalen nach Hilfe suchten oder Medikamente in Online-Apotheken bestellten. Diese Datenerhebung finde grundsätzlich auch dann statt, wenn Betroffene nicht im sozialen Netzwerk eingeloggt seien und keine wirksame Einwilligung erteilt hätten.

Hintergrund und nächste Schritte

Der zugesprochene Schadenersatz in Höhe von 3.000 Euro begründe sich laut Senat durch die langanhaltende, weitreichende Aufzeichnung privater Online-Aktivitäten des Klägers. Zusätzlich müsse Meta Auskunft geben und Daten löschen. Da die Revision zugelassen wurde, ist eine höchstrichterliche Klärung durch den BGH möglich. Unternehmen sollten die weitere Entwicklung beobachten und bis dahin auf datenschutzfreundliche Voreinstellungen, Datenminimierung sowie klare Opt-in-Verfahren setzen. Dies betrifft insbesondere den Umgang mit sensiblen Kategorien personenbezogener Daten und die Gestaltung von Cookie-Bannern und Consent-Logs. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 04.03.2026
img Letzte Aktualisierung: 04.03.2026
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Sandra May

Sandra May

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