Lidl: Darf man etwas als „kostenlos“ bewerben, wenn mit Daten bezahlt wird?

Veröffentlicht: 25.09.2025
imgAktualisierung: 25.09.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 1 Min.
25.09.2025
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Lidl Plus App auf einem Smartphone
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Das OLG Stuttgart hat entschieden, ob Lidl seine App als kostenlos bewerben darf, auch wenn dafür mit Daten bezahlt wird.


Viele Apps und Online-Dienste erscheinen auf den ersten Blick kostenlos – tatsächlich „bezahlen“ Nutzer:innen oft mit ihren persönlichen Daten. Ob diese Praxis ausreichend transparent ist, beschäftigt mehr und mehr die Gerichte. Im Fokus stand jüngst die Lidl Plus App, gegen die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt hatte.

Verbraucher- und Datenschutz verliert vorerst, Gericht weist Klage ab

Im Fall der Lidl Plus App hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass der Discounter die App unverändert lassen darf (Urteil vom 23.09.2025, Aktenzeichen 6 UKl 2/25).

Die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, betont: „Bonus-Apps sind keineswegs kostenlos. Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlen Rabatte mit der Preisgabe persönlicher Daten.“

Aufgrund der Bedeutung des Themas will die Verbraucherzentrale den Fall voraussichtlich vor den Bundesgerichtshof bringen, um die Rechtslage höchstrichterlich klären zu lassen.

Veröffentlicht: 25.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 25.09.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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KI
26.09.2025

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Meinung: hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ansonsten keine Probleme? Unfassbar mit was für einen Müll die Gerichte beschäftigt werden! Armes Deutschland