Viele Apps und Online-Dienste erscheinen auf den ersten Blick kostenlos – tatsächlich „bezahlen“ Nutzer:innen oft mit ihren persönlichen Daten. Ob diese Praxis ausreichend transparent ist, beschäftigt mehr und mehr die Gerichte. Im Fokus stand jüngst die Lidl Plus App, gegen die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt hatte.
Verbraucher- und Datenschutz verliert vorerst, Gericht weist Klage ab
Im Fall der Lidl Plus App hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass der Discounter die App unverändert lassen darf (Urteil vom 23.09.2025, Aktenzeichen 6 UKl 2/25).
Die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, betont: „Bonus-Apps sind keineswegs kostenlos. Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlen Rabatte mit der Preisgabe persönlicher Daten.“
Aufgrund der Bedeutung des Themas will die Verbraucherzentrale den Fall voraussichtlich vor den Bundesgerichtshof bringen, um die Rechtslage höchstrichterlich klären zu lassen.
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Veröffentlicht: 25.09.2025
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Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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