Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Kundenkonto darf nicht an Newsletter-Einwilligung gekoppelt werden

Veröffentlicht: 31.08.2026
imgAktualisierung: 31.08.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
31.08.2026
img 31.08.2026
ca. 2 Min.
Zerbrochene Kette mit Personen- und E-Mail-Symbol als Darstellung einer unterbrochenen Kundenkommunikation.
KI
Ein Klick für Konto und Newsletter zugleich? Das OLG München erklärt diese Praxis für unzulässig.

Kundenkonto nur mit Newsletter-Anmeldung aktivierbar

Ein Verbraucherverband war gegen einen Online-Shop vorgegangen, der sich selbst als „Shoppingclub“ positionierte. Nach der Registrierung erhielten Kunden eine E-Mail, in der ein einziger Klick zugleich das Kundenkonto aktivierte und den Newsletter-Bezug bestätigte – getrennt bestätigen ließ sich beides nicht. Wer den Newsletter wieder loswerden wollte, musste sich nachträglich per Abmeldelink oder E-Mail austragen.

Der Betreiber verteidigte die Kopplung mit seinem Geschäftsmodell: Die schnelle Abverkaufsdynamik eines Shoppingclubs erfordere den direkten Newsletter-Kontakt.

Kopplungsverbot aus der DSGVO verletzt

Das OLG München folgte dem nicht und untersagte die Praxis. Zentrale Punkte der Begründung:

  • Keine echte Wahlfreiheit: Da Nutzer das Konto nicht ohne Newsletter-Zustimmung aktivieren konnten, fehlte es an einer freiwilligen Einwilligung im Sinne des Art. 7 Abs. 4 DSGVO.
  • Erschwerter Widerruf: Weil eine Abmeldung erst nach Erhalt von Werbung möglich war, sah das Gericht die Entscheidungsfreiheit der Nutzer zusätzlich beeinträchtigt.
  • Kein Bezug zum Vertragszweck: Der Newsletter-Versand war für den eigentlichen Vertragsgegenstand – den Kauf reduzierter Markenartikel – nicht erforderlich. Auch der Verweis auf „Shoppingclub-Vorteile“ ändere daran nichts, da diese nicht zum Kern der geschuldeten Leistung gehörten.
  • Beweislast beim Anbieter: Der Shop-Betreiber konnte nicht darlegen, dass sich der Kaufvertrag ohne Newsletter-Versand nicht hätte erfüllen lassen.

Im Ergebnis stellte das Gericht klar, dass ein Geschäftsmodell die Freiwilligkeits-Anforderungen der DSGVO nicht aushebeln darf.

Fazit: Kundenkonto und Newsletter-Einwilligung technisch trennen

Entscheidend ist der konkrete Sachverhalt: Es ging um einen kostenpflichtigen Warenkauf, bei dem die Einwilligung faktisch erzwungen wurde. Für Konstellationen ohne kostenpflichtige Leistung – etwa ein kostenloses Gewinnspiel – trifft das Urteil keine Aussage. Eine Kopplung von Gewinnspielteilnahme und Newsletter-Einwilligung lässt sich daraus also nicht automatisch als unzulässig ableiten.

Für Online-Händler mit Kundenkonto heißt das: Kontoerstellung und Newsletter-Anmeldung sollten technisch und rechtlich getrennt werden – etwa durch getrennte Checkboxen oder einen separaten Double-Opt-in-Prozess für den Newsletter. Andernfalls drohen Abmahnungen durch Verbraucherverbände oder Mitbewerber.

Veröffentlicht: 31.08.2026
img Letzte Aktualisierung: 31.08.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben