Das Landgericht Leipzig (Aktenzeichen: 05 O 2351/23) hat Meta zur Zahlung von 5.000 Euro Schadensersatz an einen Facebook-Nutzer verurteilt – wegen massiver Datenschutzverstöße durch die „Meta Business Tools“.

Das Bemerkenswerte: Der Kläger musste keinen konkreten Einzelfallnachweis für seinen Schaden bringen. Es reicht das allgemeine Gefühl, ständig überwacht zu werden.

Gravierende Eingriffe in die Privatsphäre

Das Landgericht sieht in dem Verhalten von Meta gravierende Eingriffe in die Privatsphäre der Nutzer:innen: Meta profitiert von milliardenschweren Werbeeinnahmen auf Basis von Profilbildung und weltweiter Datenübertragungen. Für Nutzer:innen ist die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten oft intransparent.

Das Urteil ist daher wichtig für den Datenschutz und könnte Schule machen. Gleichzeitig wirft es aber Fragen auf, die durchaus auch für Online-Händler:innen spannend sein können:

  • Reichen künftig Durchschnittsgefühl und DSGVO aus, um Meta oder Unternehmen im Allgemeinen zur Kasse zu bitten?
  • Wird der Konzern jetzt mit Klagen überrollt?

Die Leipziger Kammer ist sich jedenfalls der Signalwirkung bewusst und hält sie für politisch gewollt. Ziel sei ein effektiver Rechtsschutz jenseits der Datenschutzbehörden, heißt es in der eigenen Pressemitteilung.  

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