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DSGVO belastet Unternehmen massiv – kleine Firmen am stärksten betroffen

Veröffentlicht: 10.09.2025
imgAktualisierung: 10.09.2025
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 3 Min.
10.09.2025
img 10.09.2025
ca. 3 Min.
Datenschutzgrundverordnung im Online-Handel: DSGVO-Schriftzug liegt in Form kleiner Würfel auf einem Laptop
patrick.daxenbichler / Depositphotos.com
Das Thema Datenschutz macht Unternehmen spürbar zu schaffen. Eine aktuelle Branchenanalyse gibt Einblicke.


An der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kommt kein Unternehmen vorbei – egal, welche Größe oder Ausrichtung. Die rechtlichen Pflichten, die mit der Verordnung einhergehen, sind jedoch teils komplex und sorgen in der Praxis nicht selten für Probleme. Eine aktuelle Auswertung des Branchenverbands Bitkom zeigt nun, wie stark sich Unternehmen in Deutschland durch die DSGVO belastet fühlen.

Anteil an „sehr hohem Aufwand“ steigt

Ein Ergebnis, das Aufhorchen lässt: Fast alle – das heißt 97 Prozent der 603 befragten Unternehmen in Deutschland – haben nach eigenen Angaben einen hohen Aufwand in Sachen Datenschutz. Dieser Wert ist in den vergangenen Monaten nochmal gestiegen: 2024 lag der Wert noch bei 94 Prozent.

Rund die Hälfte der Unternehmen (53 Prozent) empfinden den Aufwand dabei als „eher hoch“. Hier lag der Prozentsatz im vergangenen Jahr mit 56 Prozent noch etwas höher. Gestiegen ist hingegen der Anteil an Befragten, die dem Thema Datenschutz mit „sehr hohem Aufwand“ begegnen: Er stieg von 38 Prozent in 2024 recht deutlich auf 44 Prozent in 2025.

Druck bei kleinen Unternehmen ist höher

Ein weiteres Ergebnis, das zwar kaum überrascht, aber dennoch nicht an Brisanz verliert: Je kleiner Unternehmen sind, desto größer nehmen sie die Belastung durch die gesetzlichen Vorgaben wahr: Während Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten in „nur“ 38 Prozent der Fälle von einem „sehr hohen Aufwand“ sprechen, sind es in Unternehmen mit 100 bis 499 Mitarbeitenden schon 42 Prozent. Noch größer ist der Anteil aber bei Unternehmen mit Teams zwischen 20 und 99 Beschäftigten: Diese haben zu 45 Prozent mit sehr hohem Aufwand zu kämpfen.

Da im Rahmen der Analyse branchenübergreifend nur Unternehmen ab 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befragt wurden, lässt sich über die Kleinunternehmen mit weniger als 20 Angestellten an dieser Stelle keine Aussage treffen.

Aufwand steigt im Jahresvergleich

Für Hoffnung auf eine aktuelle Besserung der Lage gibt es derzeit wenig Anlass. Der jüngste Trend offenbart zumindest einen weiterhin zunehmenden Aufwand: Kein einziges befragtes Unternehmen habe etwa angegeben, dass der Aufwand in Bezug auf den Datenschutz im vergangenen Jahr gesunken sei. Für immerhin 30 Prozent war er auf gleichem Niveau. Rund die Hälfte (53 Prozent) gab an, der Aufwand habe „eher zugenommen“, für 16 Prozent ist er hingegen „stark“ gestiegen.

Bitkom: Pflichten sollten reduziert werden

„Wir haben beim Datenschutz eine viel zu hohe Komplexität geschaffen, mit einer Vielzahl von Aufsichtsbehörden und unterschiedliche Auslegungen“, kommentiert Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst die Ergebnisse. „Wir müssen die Dokumentations- und Berichtspflichten deutlich reduzieren und die technologischen Entwicklungen, etwa bei künstlicher Intelligenz, beim Datenschutz stärker berücksichtigen.“

Zwar gebe es entsprechende Ambitionen der EU-Kommission rund um das sogenannte Omnibus-IV-Paket, doch diese reichen nach Bitkom-Einschätzung nicht aus. Bei gewissen Dokumentationspflichten sollte etwa das bestehende Risiko als ausschlaggebender Faktor gelten, nicht die Größe der Unternehmen, so die Forderung.

Außerdem spricht sich der Verband entschieden für weitere Maßnahmen aus. Dabei gehe es dem Verband „nicht um eine Abschaffung des Datenschutzes“, sondern darum, diesen „wieder stärker an realen Gefahren als an theoretischen Risiken zu orientieren“, so Wintergerst weiter.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 10.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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cf
11.09.2025

Antworten

Und dann kommt der Widerrufsbutton, bei dem ohne 2FA oder sonstige Sicherheiten Bestelldetails angezeigt werden müssen, damit der Kunde auch einzelne Artikel widerrufen kann. Diese Wellenbewegungen zwischen "Datenschutz ist das wichtigste der Welt" und "Alles zu Aufwändig und muss weg" sind echt amüsant zu beobachten.
Frank2
10.09.2025

Antworten

Es würde ja schon reichen, wenn Adressen von Personen (von mir aus auch ohne Anrede) an Geschäftspartner die zur Durchführung der Aufträge notwendig sind ohne vorheriges Einverständnis weitergegeben werden dürfen (auch ohne Datenverarbeitungsauftrag). Komma ABER natürlich weiterhin mit der Einschränkung, dass diese weder weitergegeben noch weiterverarbeitet werden (Weiterverarbeitung z.B. auswertungen). Ähnliches könnte man sich vorstellen, wenn es um Patientendaten geht, diese werden nur in der Praxis gespeichert und mit der Krankenkasse ausgetauscht. Erst wenn Dritte die mit der Behandlung nicht direkt etwas zu tun haben direkt involviert werden muss der Patient zustimmen. (indirekt - externe Systemadministratoren die generell keine Kopien den Daten ziehen dürfen unterliegen der gleichen Schweigepflicht wie ein Arzt) Ein Automatische Löschvorgang z.B. bei Onlineshops aus dem Shopssystem nach 24 Monaten und ggf. gespeicherte Zahlungsinformationen wie Paypal e-Mail Adressen oder Kreditkartennummern aus dem Shopsystem nach 6 Monaten - in den Abrechnungen oder weiterführenden Unterlagen können die Daten ja verbleiben bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht.