DPD storniert, GLS genutzt: Wann ist die Weitergabe von Kundendaten erlaubt?

Veröffentlicht: 19.02.2026
imgAktualisierung: 19.02.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
19.02.2026
img 19.02.2026
ca. 3 Min.
Pakete auf Schachbrettmuster mit Logos von DHL, UPS, GLS, DPD und Hermes
Pictograph / Depositphotos.com
Ein Shop übermittelt Kundendaten zunächst an DPD, verschickt die Ware später aber mit GLS. Ist das ein DSGVO-Verstoß?


In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.

In dieser Woche geht es um den Datenschutz: Ein Händler erhält seit Samstagmittag eine Nachricht nach der anderen von einem Kunden – inzwischen sind es elf. Der Kunde wirft dem Unternehmen vor, seine personenbezogenen Daten unnötig weitergegeben zu haben.
Ausgangssituation: Die Bestellung sollte ursprünglich mit DPD versendet werden. Das Label wurde erstellt und die Sendung angekündigt. Da der Abholfahrer jedoch nicht alle Pakete mitnehmen konnte, wurden einige Sendungen kurzfristig auf GLS umgelabelt und noch am selben Tag verschickt. Das DPD-Label wurde storniert.
Der Kunde erhielt beide Sendungsnummern und beanstandet nun, dass seine Daten an DPD übermittelt wurden, obwohl der Versand letztlich über GLS erfolgte.
Es handelt sich dabei um einen Fall aus dem Sellerforum:

„Ich sehe das ganze WE (seit Samstagmittag) schon eine Nachricht nach der anderen, da er scheinbar komplett ausrastet, weil wir seine Daten unnötig weitergegeben haben. Morgen muss ich im Laufe des Tages drauf reagieren. Er hat bis jetzt 11 Nachrichten an uns geschickt, hat es scheinbar ganz dringend.

Folgende Ausgangssituation: Seine Bestellung haben wir erst mit dpd versendet, da der Abholfahrer aber voll war und nicht alle mitnehmen konnte, haben wir die anderen Sendungen mit GLS relabelt und dann so losgeschickt. Zwar teurer, aber wir mussten an dem Tag versenden und zum dpd Depot fahren für 4 Pakete macht kein Sinn.

Wir haben das Label bei dpd dann storniert (war schon angekündigt) und eins bei GLS erstellt. Kunde hat beide Sendungsnummern mitgeteilt bekommen.

Jetzt regt er sich auf, weil dpd seine Daten bekommen hat, ohne das dies nötig gewesen ist für die Vertragserfüllung.

Hat er da was auf der Hand oder ist das nur jemand mit zu viel Zeit?“ – Beitrag im Sellerforum vom 12. Januar 2026

Grundsatz: Datenminimierung nach DSGVO

In der Datenschutz-Grundverordnung ist der Grundsatz der Datenminimierung verankert. Das bedeutet: Es dürfen nur diejenigen personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die für einen bestimmten Zweck tatsächlich erforderlich sind.

Im Versandhandel ist die Verarbeitung von Adressdaten zwingend notwendig, um den Vertrag zu erfüllen. Eine Telefonnummer darf hingegen nur dann abgefragt werden, wenn sie wirklich gebraucht wird – etwa bei Speditionsware, wenn der Zustelldienst sie für die Terminabstimmung benötigt. Die zentrale Frage lautet also immer: Welche Daten sind zur Vertragserfüllung wirklich erforderlich?

Dasselbe Prinzip gilt für die Weitergabe von Daten. Auch sie ist nur zulässig, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt – beispielsweise, weil die Übermittlung zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist.

Fazit: Umschwung auf anderen Dienstleister in Ordnung

Was bedeutet das nun für unseren Fall? Die Weitergabe an DPD war für die Vertragserfüllung notwendig. Schließlich war der Versand über diesen Dienstleister geplant. Dass der Händler später noch einmal den Versanddienstleister wechselt, macht die Datenübertragung an DPD aber nicht rechtswidrig. Eine Rechtswidrigkeit käme lediglich dann in Betracht, wenn von Anfang an klar gewesen wäre, dass man nicht mit DPD versenden werde. Dann wäre die Datenübertragung an DPD unnötig gewesen. Das war aber nicht der Fall. Die Weitergabe an GLS ist damit auch legitim. Es kam also zu keinem Datenschutzverstoß. Die Beschwerde des Kunden ist damit im Sinne dieses Formates dreist.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 19.02.2026
img Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Sven
25.02.2026

Antworten

Daher erhalten unsere Kunden erst nach Übergabe an DHL die Versandbestätigung... Ich selber hasse es zum Bsp. wenn ich eine Versandbestätigung erhalte, nur wenn das Label erstellt wurde und dann vielleicht erst 1-2 Tage später an den Versanddienstleister übergeben wird. Kommt recht häufig vor. Dennoch ist das Verhalten des Kunden hier maßlos übertrieben. Ich würde in dem Falle eine freundliche Mail schreiben, den Vorgang kurz erklären und mich für die Verwirrung entschuldigen. Vielleicht mit Hinweis: wir haben alles Erdenkliche getan, um ihre Bestellung so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen.
Frank2
24.02.2026

Antworten

Hat der Empfänger bereits ein Paket mit DPD erhalten, hat DPD die Adresse eh gespeichert - das gleiche gilt für alle anderen Paketdienste auch. Solange wir das Glück haben, dass die nicht mit "Sie haben ein Paket von XXX erhalten, möchten Sie noch eins" werben (so wie einige Onlineshops) solange ist die Welt in Ordnung und die Thematik Zustelladresse bzw. Aufenthaltsort sollte mE wieder aus der DSGVO gestrichen werden.
Jay
20.02.2026

Antworten

Wegen solchen dämlichen Kunden stirbt Commerce auch hier aus - und überlässt Shein, Temu und Aliexpress das Feld. Wie dämlich kann ein Kunde sein? Mal ehrlich - was ist wenn gerade ein Problem bei DPD vorlag? Alleine 11 Nachrichten zu schreiben - die Kosten der Bearbeitung und und die Zeitverschwendung...