Bereits im Februar 2022 wurde der Data-Act von der EU-Kommission eingebracht, in Kraft getreten ist er im Januar 2024. Die meisten Regelungen gelten allerdings erst seit dem 12. September 2025.
Welche Geräte sind vom Data-Act betroffen?
Durch den Data-Act sollen Nutzer:innen mehr Rechte an den Daten haben, die sogenannten Smart-Home Geräte (z. B. Kühlschränke, Sprachassistenzgeräte oder Smart-TVs) sammeln. Betroffen sind alle Geräte, die über eine Internetverbindung oder eine andere Verbindung (z. B. kabelgebunden) Daten weitergeben und teilen. Hersteller müssen offenlegen, welche Informationen erhoben werden und wie darauf zugegriffen werden kann.
Die Definition, welche Daten betroffen sind, ist im Gesetz allgemein gehalten: „jede digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen“, darunter können auch Videos, Bilder oder Tonaufnahmen fallen, wie die Tagesschau berichtet, sodass auch Handys und Smartwatches unter den Begriff fallen.
Nutzer:innen sollen über einen direkten oder indirekten Zugang selbst auf die Daten zugreifen können.
Für wen gilt der Data-Act?
Der Data-Act gilt für Hersteller:innen, Nutzer:innen und Dateninhaber:innen von vernetzten Geräten. Auch Anbieter:innen von Cloud-Diensten müssen die Vorgaben beachten.
Was gilt jetzt in Deutschland?
Das nationale Gesetz zur Durchführung des Data-Acts steckt bisher noch im Gesetzgebungsverfahren. Hier werden die Zuständigkeiten und Überwachungen geregelt. Die Rechte der Nutzer:innen gegenüber Herstellern von Geräten gelten allerdings seit dem 12. September direkt aus dem Data-Act.
Ab dem 12. September 2026 müssen Produkte, die ab diesem Zeitpunkt auf den Markt gestellt werden, die Datenbereitstellung bereits in ihrem Entwurf berücksichtigt haben.
Eine Bitkom-Umfrage aus dem Mai 2025 zeigte, dass deutsche Unternehmen kaum vorbereitet auf die zukünftigen Pflichten sind.
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Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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