Gezieltes Lenken zur Einwilligung
Das Verwaltungsgericht Hannover musste über den Cookie-Banner eines Medienhauses entscheiden. Hier fanden sich auf der ersten Ebene des Banners lediglich die Schaltflächen „Alles akzeptieren“ und „Einstellungen“. Erst über einen Klick auf „Einstellungen“ konnten die Cookies abgelehnt werden.
Das Verwaltungsgericht bemängelte, dass die Nutzer:innen gezielt dazu gelenkt werden sollen, alle Cookies zu akzeptieren, indem das Ablehnen schwieriger gestaltet wird. Zudem fehlen auf der ersten Ebene Informationen über die Datenverarbeiter der Anbieter und die Möglichkeiten des Widerrufs der Einwilligung.
Außerdem wurde kritisiert, dass die Formulierung „optimales Nutzungserlebnis“ als Überschrift des Cookie-Banners missverständlich sei und die freie Willensentscheidung der Nutzer:innen beeinflusst. Auf dem gesamten Banner fehlte der Begriff der Einwilligung.
Das Gericht entschied somit, dass keine informierte, freiwillige und eindeutige Einwilligung gegeben werden kann.
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