Es ist schon ein alter Hut, dass man auf Facebook im Grunde genommen nicht rechtssicher eine Fanpage als Unternehmen betreiben kann. Hintergrund ist die gemeinsame Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten: Man übernimmt zwar durch die DSGVO gemeinsam mit der Plattform die Verantwortung, kann gleichzeitig aber nicht über die Verarbeitung aufklären. Dies urteilte zumindest der EuGH im Jahr 2018. Daher ist der ehemalige Bundesdatenschützer Ulrich Kelber auch nicht auf Facebook oder X/Twitter vertreten. Anders als die Bundesregierung: Die hat eine Facebook-Fanpage. Aber: Sollte das erlaubt sein?
Kommentar schreiben