Aktuelle DSGVO-„Abmahnungen“ wegen Cookies – Datenschutz oder Missbrauch?

Veröffentlicht: 26.01.2026
imgAktualisierung: 26.01.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
26.01.2026
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Blaue Taste mit der Aufschrift „Cookies“ auf einer schwarzen Computertastatur.
NiroDesign / Depositphotos.com
Mehrere Unternehmen berichten über DSGVO-Schreiben von Ian-Lee Pfeifer wegen angeblicher Cookie-Verstöße. Gefordert werden 30 €.


Aktuell kursieren Schreiben wegen angeblicher Cookie-Verstöße, die von Ian-Lee Pfeifer versendet werden. Dabei handelt es sich nicht um Abmahnungen im rechtlichen Sinne, sondern um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie um Auskunftsersuchen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

In einer E-Mail an ein betroffenes Unternehmen, die uns vorliegt, rügt Pfeifer eine unbefugte Datenverarbeitung vor Erteilung einer Einwilligung. Konkret wird beanstandet, dass Marketing-Cookies bereits gesetzt worden seien, bevor eine wirksame Einwilligung erfolgt ist. Als Belege werden Screenshots angeführt.

Aufgrund des behaupteten Datenschutzverstoßes werden 30 Euro Schadensersatz gefordert. Zusätzlich wird die Erteilung einer Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO verlangt.

Mehrere Betroffene

Nach bisherigem Kenntnisstand sollen mehrere Unternehmen entsprechende Schreiben erhalten haben. Ob es sich dabei um berechtigte datenschutzrechtliche Auskunftsersuchen handelt oder ob der Absender – ähnlich wie bei den bekannten Google-Fonts-Schreiben – andere Ziele verfolgt, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen.

Unabhängig davon gilt: Die Schreiben sollten keinesfalls ignoriert werden. Auf das Auskunftsersuchen nach der DSGVO ist unverzüglich zu reagieren. Sofern keine personenbezogenen Daten der anfragenden Person verarbeitet werden, ist eine entsprechende Negativauskunft zu erteilen.

Veröffentlicht: 26.01.2026
img Letzte Aktualisierung: 26.01.2026
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
10 Kommentare
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Artan
06.02.2026

Antworten

Ich bin grundsätzlich ein Fan davon, dass die EU versucht, Verbraucher im Netz zu schützen. Allerdings hat sie mit ihren kleinkarierten Maßnahmen auch Tür und Tor für etliche Betrüger geöffnet, die vor allem Mittelständler und kleine Betriebe ausbeuten, also genau jene, die sich leichter einschüchtern lassen. Viele kennen vielleicht noch den Fall Kilian Lenard. Ein Abmahnanwalt, der mithilfe eines Crawlers massenhaft Webseiten nach eingebundenen Google Fonts durchsucht hat und anschließend per Serienbrief mehrere hundert Euro wegen angeblicher Verletzung von Persönlichkeitsrechten seines Mandanten Ismail von Leuten forderte. Zum Glück haben viele, mich eingeschlossen, den Köder gerochen. Durch die zahlreichen Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Berlin wurde die Kanzlei schließlich geschlossen und Gewinne von über 300.000 € beschlagnahmt. Ähnliche Maschen gibt es auch von sogenannten Datenschutztextanbietern. Diese stellen scheinbar kostenlose Texte über Generatoren online und mahnen Nutzer später gnadenlos ab, weil angeblich ihre Urheberrechte verletzt worden seien. Als junger Mensch hatte ich immer die Angst, dass wir genauso kleinkariert werden wie die Amerikaner nach dem Motto, ich habe mich an einem heißen Kaffee verbrannt, das stand nicht auf dem Becher, also fordere ich Schadenersatz, und es funktioniert auch noch. Aber wie haben diesen Status schon erreicht. Das Erstellen einer Internetseite und der Betrieb eines Onlineshops sind inzwischen zu einem echten Spießrutenlauf geworden. Mit jeder neuen EU-Vorgabe entsteht eine weitere Möglichkeit, abgemahnt zu werden. Cookie-Banner hätte man verpflichtend für Browserhersteller regeln müssen, einmal global eingestellt, und Webseiten hätten sich daran zu halten. Stattdessen gibt es nun unzählige Unternehmen, die mit diesem Unsinn Geld verdienen. Das Internet, wie es einmal war, ist tot. Die Freiheit, sich auszudrücken und gestalterisch auszutoben, wurde zu Tode reglementiert. Und ich rede hier nicht von schweren Rechtsverstößen, sondern von Dingen wie, "dein Einkaufsbutton muss genau so aussehen wie wir es vorschreiben, ansonsten könnten die Menschen ja zu blöd sein um es zu verstehen". Reine Kleinkariertheit. Leider wird das wohl nur noch schlimmer werden. Anbieter, genauso wie Betrüger, werden diese Regeln bis zum Letzten monetär ausschlachten. Die EU erdrückt sich selbst und kleine sowie mittlere Betriebe hissen die weiße Fahne weil man es nicht mehr bewältigen kann.
Dennis Bernhöft
31.01.2026

Antworten

Ist das jetzt Zufall? Eine andere Person mit Doppelnahmen und Bindestrich und deutscher Hausname mahnt schon letztes Jahr ständig DSGV ab. Wobei hier erst eine Auskunft erbeten wird und bei nicht reagieren in die hunderte/tausende geht. Ich möchte den Namen nicht nennen, da ich selbe betroffen bin. kommt aus BW
KK
29.01.2026

Antworten

Warum sollte man auf eine email, zu der es keinerlei Empfangsbestätigung gibt überhaupt antworten. So was landet schon mal im Müllordner oder wird automatisch entsorgt.
KK
29.01.2026

Antworten

So einen Brief kann ja jeder schicken, wie muß sich denn derjenige, der eine solche Auskunft gem. DSGVO anfragt den legitimieren, dass er auch der Berechtigte für diese Auskunft ist ?
Redaktion
29.01.2026
Offenbar war der Absender auf den betreffenden Seiten, sonst hätte er ja nicht feststellen können, dass Cookies ohne Einwilligung gesetzt werden. Da der behauptete Datenschutzverstoß im Setzen dieser Cookies setzt, muss auch nicht mehr für die Berechtigung her.
Artan
06.02.2026
Sorry liebe Redaktion, da müsst ihr euch aber mal besser mit auseinandersetzen was technisch alles möglich ist. Keiner muss tatsächlich persönlich surfen um die Strukturen einer Webseite aufzudecken. Dafür kann man Bots / Crawler benutzen die einem die Daten zurückwerfen und generiert daraufhin Serienbriefe aufgrund von gecrawlten Impressums. Sowas solltet ihr als IT-Rechtsunternehmen wissen, dass es diese Methoden gibt. Das beste Beispiel ist der Fall von Kilian Lenard der ähnliche Methoden benutzt hat.
Redaktion
09.02.2026
Danke für den Hinweis. Du hast recht: Technisch ist es durchaus möglich, solche Schreiben automatisiert zu generieren, etwa über Bots oder Crawler. In dem konkreten Fall sind wir zunächst nicht von einem rechtsmissbräuchlichen Vorgehen ausgegangen, sondern haben den Sachverhalt aus Sicht einer „klassischen“ Anfrage eingeordnet. Bei der rechtlichen Bewertung spielt die Frage des Missbrauchs aber natürlich eine wichtige Rolle und kann – je nach Gesamtumständen – zu einer anderen Einordnung führen. Der Punkt ist berechtigt und zeigt, dass man solche Fälle immer auch im technischen und tatsächlichen Kontext betrachten muss.
Laura Wenger
29.01.2026

Antworten

Habe auch so ein Schreiben erhalten. Er will 75 Euro. Was soll ich jetzt machen?
Redaktion
29.01.2026
Du kannst dich damit gern hier an den Händlerbund wenden: https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/hilfe-bei-abmahnung
ich
27.01.2026

Antworten

Ich frage mich manchmal, was so ein Mensch sich denkt, wenn er die schnelle Mark machen will. Ich musste in meiner Unternehmertätigkeit schon Leute kennenlernen, die für 30 Euro auch mal einen Hausbesuch bemacht hätten, um das Vorgehen auf dem kleinen Dienstweg zu besprechen. Sollte irgendwann eine Bewerbungsphase kommen kann man zumindest gleich nachforschen, welch Geistes Kind der etwaig neue MA ist.