Kontaktadresse funktionierte nicht
Im konkreten Fall stellte das Unternehmen zwar eine E-Mail-Adresse zur Verfügung, diese funktionierte allerdings nicht, wie sich später herausstellte. Ein Kunde verlangte vom Unternehmen die Löschung aller seiner Daten und nutzte die dazu bereitgestellte E-Mail-Adresse des Unternehmens. Die Anfrage erreichte das Unternehmen allerdings nicht. Mehrere Aufforderungen an das Unternehmen blieben erfolglos. Erst als die zuständige Datenschutzbehörde eingeschaltet wurde, wurden die Kundendaten gelöscht.
Die Datenschutzbehörde forderte das Unternehmen daraufhin auf, die Datenschutzerklärung mit der entsprechenden E-Mail-Adresse anzupassen. Als das Unternehmen dieser Aufforderung nicht nachkam, verhängte die Behörde ein Bußgeld von 15.000 Euro.
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