Unternehmen dürfen Mitarbeiter zum Gendern verpflichten

Veröffentlicht: 09.02.2026
imgAktualisierung: 09.02.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
09.02.2026
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Piktogramme von Mann und Frau mit Gendersternchen in der Mitte, umgeben von Glitzereffekten.
Erstellt mit KI
Eine Chemikerin weigerte sich, einen Text zu gendern – und wurde gekündigt. Obwohl die Pflicht zulässig ist, war die Kündigung unrechtmäßig.


Einer Arbeitnehmerin wurde gekündigt, da sie sich weigerte, einen Text zu gendern. Das Gendern durfte der Arbeitgeber aber grundsätzlich anordnen. Dennoch war die Kündigung rechtswidrig, entschied das Landesarbeitsgericht Hamburg (Az. 1 SLa 18/25 und 1 SLa 19/25).

Formale Anforderungen an einen Arbeitsauftrag

Die Klägerin ist Diplomchemikerin und Strahlenschutzbeauftragte beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Ihr Dienstherr gab ihr den Auftrag, eine Strahlenschutzanweisung zu schreiben. Die Anforderung, dass diese gegendert werden soll, setzte die Klägerin nicht um. Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber:innen solche Anforderungen auch stellen, machte das Gericht laut LTO klar. Die Anweisung, in dienstlichen Dokumenten zu gendern, sei vom Weisungsrecht umfasst.

Aber: Solche Aufgaben sind nicht Aufgabe der Klägerin

Dennoch scheiterte die Kündigung am Ende aus einem ganz banalen Grund: Das Schreiben – oder in dem Fall konkret das Abändern der Strahlenschutzanweisung – war gar nicht Aufgabe der Klägerin. Ihr ist nämlich ein anderer Strahlenschutzverantwortlicher vorgesetzt, der sie formal zur Aufgabe hätte ermächtigen dürfen. Da der Dienstherr sie also schon gar nicht zu der Aufgabe verpflichten durfte, darf er sie erst recht nicht dafür abstrafen, die Anforderungen nicht umzusetzen.

Veröffentlicht: 09.02.2026
img Letzte Aktualisierung: 09.02.2026
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Sjaak
10.02.2026

Antworten

Es ist etwas kleinlich, wegen so etwas vor Gericht zu ziehen. Schick das Dokument durch ein LLM wie ChatGPT oder ein ähnliches Tool und lass es gendergerecht umschreiben. Es ist unsinnig, die Gerichte mit so einem Blödsinn zu belasten. Im nächsten Mitarbeitergespräch erfolgt eine Verwarnung oder Abmahnung.
Swen
10.02.2026

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In diesem Fall muss ich dem Arbeitgeber Recht geben ... da es sich um ein Schreiben handelt das veröffentlicht wird hätte Sie es nach den Vorgaben umsetzen müssen. Anders sieht es aus wenn der Arbeitgeber verlangen würde im "täglichen Gespräch" zu gendern, da würde ich diesem ebenfalls einen Finger/innen zeigen;-)
KI
10.02.2026

Antworten

Meinung: ich bin so froh, dass Deutschland sonst keine Probleme hat.